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duras dem Weltpostverein bei. Das Porto beträgt demnächst für frankirte Briefe nach Neu-Fundland
20 Pf., nach den übrigen Kolonien 40 Pf. auf je 15 Gramm, für Postkarten nach Neu-Fundland 10 Pf.,
nach den übrigen Kolonien 20 Pf. und für Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapiere nach Neu—
Fundland 5 Pf, nach den übrigen Kolonien 10 Pf. auf je 50 Gramm. Bei unfrankirten Briefen aus
Neu--Fundland kommen 40 Pf., bei solchen aus den übrigen Kolonien 60 Pf. für je 15 Gramm zur Erhebung.
Die Einschreibgebühr beträgt 20 Pf.; für die Beschaffung eines Rückscheins tritt eine weitere
Gebühr von 20 Pf. hinzu.
Berlin W., den 19. Dezember 1878.
Der General-Postmeister.
Stephan.
Telegraphischer Verkehr mit Großbritannien und Irland.
Vem 1. Januar 1879 ab beträgt die Taxe für Telegramme nach Großbritannien und Irland ohne Unterschied
der Entfernung 30 Pf. für jedes Wort.
Berlin W., den 20. Dezember 1878.
Der General-Postmeister.
Stephan.
. Kon sulat-= Wesen.
Den Kaiserlichen Konsul O. Wantzelius in St. Thomas ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienste
ertheilt worden.
Dem zeitigen Verweser des Kaiserlichen General-Konsulates in Bucarest, Freiherrn von Rotenhan,
sowie dem Vize-Konsul a. i. bei dem Kaiserlichen General-Konsulate in Shanghai, von Krencki, ist auf
Grund der Gesetze vom 4. Mai 1870 §F. 1 und vom 6. Februar 1875 5S. 85 für die betreffenden Amtsbezirke
die Ermächtigung ertheilt worden, vertretungsweise bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
und Schutzgenossen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu
eurkunden.
Da- Kaiserliche Konsulat in Cartajena (Columbien) ist eingezogen.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.