Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

2. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
  
Bekanntmachung. 
Die von der Königlich italienischen Regierung erfolgte Kündigung des Handelsvertrags zwischen dem Zoll- 
verein und Italien vom 31. Dezember 1865 und des Schiffahrtsvertrags zwischen dem Norddeutschen Bunde 
und Italien vom 14. Oktober 1867 wird nach einem mit der Königlich italienischen Regierung neuerdings 
getroffenen Abkommen erst mit dem 1. April 1878 in Wirksamkeit treten. 
Bis dahin bleiben die erwähnten Verträge in Kraft. 
Berlin, den 29. Dezember 1877. 
Der Reichskanzler. 
In BVertretung: 
Hofmann. 
  
3. Finanz-Wesen. 
  
In der Zeit vom 16. bis 23. Dezember 1877 hat die Reichsbank Gold nicht angekauft. 
  
144. Eisenbahn-Wesen. 
  
Reichs-Eisenbahn-Amt. 
An 1. Januar 1878 wird die an der preußischen Ostbahn zwischen den Stationen Schneidemühl und 
Friedheim errichtete Haltestelle Erpel dem Verkehr übergeben werden. 
Berlin, den 28. Dezember 1877. 
In Vertretung: 
Körte. 
 
	        
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