Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

G. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Am 1. Januar 1878 ist das bisher vom Zollgebiete ausgeschlossene Geestendorfer Freigebiet in die deutsche 
Zollgrenze eingeschlossen worden. 
Die neue Zollgrenze folgt von der bisherigen Zolllinie bei der Abfertigungsstelle am Kai in Geesten- 
dorf dem Damm der Bremerhavner Eisenbahn bis zum Uebergange der Eisenbahn über die neue Geeste nach 
der Geestehelle, beläßt den Eisenbahndamm selbst im Freigebiete und wird am jenseitigen Ufer der Geeste durch 
die alte Zolllinie fortgesetzt. 
  
Dee Königlich preußische untersteueramt zu Sögel im Hauptamtsbezirk Nordhorn ist zum 1. Januar d. J., 
unter Ueberweisung seines Hebebezirkes an das Untersteueramt zu Meppen, aufgehoben worden. 
  
7. Kon sulat= Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Kaiserlichen Vize-Konsul 
Heinrich Winter zu Bordeaux zum Konsul des Deutschen Reichs daselbst zu ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Herrn P. Groen zu 
Helder an Stelle des von dem Posten zurückgetretenen H. Berghuys zum Vize-Konsul des Deutschen Reichs 
zu ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Vize-Konsul Alexander 
Robertson zu Peterhead zum Konsul und den Kaufmann Robert Robertson zum Vize-Konsul des 
Deutschen Reichs daselbst zu ernennen geruht. 
 
	        
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