Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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5. Marine und Schiffahrt. 
In Apenrade wird am 8. k. Mts. mit einer Seesteuermanns= und einer Seeschiffer-Prüfung für große 
Fahrt begonnen werden. · 
Berlin, den 20. Juli 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
Der im Jahre 1862 in Flensburg erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Lugger „Hindu“ von 
135,10 britischen Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum 
der im Königreiche Preußen staatsangehörigen Lootsen H. Freudenthal und P. M. Pedersen zu Ningpo das 
Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer 
Altona zum Heimathshafen gewählt haben, ist am 27. April d. J. vom Kaiserlichen General-Konsulate zu 
Shanghai ein Flaggenattest ertheilt worden. 
Berlin, den 20. Juli 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
E ck. 
  
Zu Reichskommissaren sind für die Seeämter 
in Stettin und Stralsund: 
der Kapitän zur See a. D. Donner in Stralsund, 
in Flensburg: 
der Königlich preußische Regierungsrath Hoö in Schleswig, 
in Tönning: 
der Königlich preußische Regierungsrath Schm andt in Schleswig, 
in Emden: 
der Oberbürgermeister Fürbringer in Emden 
ernannt. « 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben 
den Marine-Intendantur-Assessor Budag-Muhl zum Marine-Intendantur-Rathe 
zu ernennen, und 
dem Marine-Rendanten Heinrich zu Kiel den Karckter als Rechnungsrath 
zu verleihen geruht. 
  
6. Zoll= und Steuer-Wesen. 
In Folge der Betriebseröffnung der Eisenbahnlinie Balingen-Sigmaringen sind an den im Bezirk des 
Königl. württembergischen Kameralamts Balingen gelegenen Stationen Frommern, Laufen und Ebingen 
zu Kontrolirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit anderen 
Bundesstaaten einer inneren oder Uebergangssteuer unterliegen, Grenzsteuerämter errichtet worden. 
  
— — — — 
  
Die Königlich preußische Uebergangsabgaben-Hebestelle zu Burgjoß im Hauptamtsbezirke Hanau ist 
unter Ueberweisung der Abfertigungen des über gangsabgabepflichtigen Verkehrs an das Salzsteueramt zu Orb 
mit dem 1. d. M. aufgehoben worden. « 
 
	        
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