— 499 —
merkt. Für die Abtragung der Postanweisungen bz. der zugehörigen Beträge wird das gewöhn-
liche Bestellgeld erhoben.
5. Im übrigen bleiben bezüglich der Nachnahme die seitherigen Bestimmungen über Postvorschüsse
in Kraft.
Berlin W., den 8. September 1878.
Der General-Postmeister.
Stephan.
5. Eisenbahn-Wesen.
Reichs-Eisenbahn-Amt.
Vom 15. Oktober d. J. ab wird die Station Rothenstein der Saal-Eisenbahn als Güterstation auf—
gehoben werden und nur eine Haltestelle für den Personen- und Gepäck-Verkehr daselbst bestehen bleiben. Eine
Beförderung von Privatdepeschen findet nicht mehr statt.
Berlin, den 4. September 1878.
In Vertretung:
Körte.
Reichs-Eisenbahn-Amt.
Am 15. d. M. wird die zu den Bayerischen Staatsbahnen gehörige, 9,577 km lange Vizinalbahn Senden-
Weißenhorn mit der Zwischenstation Witzighausen dem Betriebe übergeben.
Berlin, den 11. September 1878.
In Vertretung:
Körte.
GC. Marine und Schiffahrt.
Die im Jahre 1855 in Fiume erbaute, bisher unter italienischer Flagge gefahrene Bark „Rosa Catha—
rina“ von 329 belgischen Tonnen Tragfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum
von H. Th. F. Mau und C. F. Eschricht zu Swinemünde das Recht zur Führung der deutschen Flagge
erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer Swinemünde zum Heimathshafen gewählt
haben, ist am 26. v. Mts. vom Kaiserlichen Konsulate zu Antwerpen ein Flaggenattest ertheilt worden.