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thätig gewesenen Beamten und Hilfsbeamten sind im Reichs-Eisenbahn-Amte wiederum, wie im Vorjahre“),
übersichtlich zusammengestellt und unter Berücksichtigung der im Oktober v. IJ. geförderten Achskilometer,
der ult. dess. Monats im Betriebe befindlichen Geleislängen und des geometrischen Mittels aus den hierbei
gewonnenen Durchschnittszahlen einem Vergleiche unterzogen worden.
Es ergiebt sich aus der Zusammenstellung, daß das Verhältniß der einzelnen Gruppen in Tab. I.
im Vergleich zum Vorjahre wesentlich nur durch die günstigeren Durchschnittszahlen der außerpreußisch-
deutschen Staatsbahnen beeinflußt wird. Namentlich wird die Durchschnittszahl pro Kilometer Geleislänge
der preußischen Privatbahnen (3,78 gegen 3,65 im Vorjahre) in die vierte Stelle zurückgedrängt, während die
erstgen annte Gruppe (mit 3,75 km Durchschnittszahl gegen 4,14 km im Vorjahre) die dritte Stelle einnimmt.
Die Tab. II., III. und 1V., welche einen Vergleich der einzelnen Bahnverwaltungcn unter sich er-
möglichen, ergeben in der Reihenfolge der Verwaltungen gegen die bezüglichen Tabellen des Vorjahres mehr-
fache Abweichungen, während das Verhältniß der Staats= und unter Staatsverwaltung stehenden Eisen-
bahnen zu dem Mittel für alle Bahnen annähernd gleich geblieben ist. Von den 17 Eisenbahnen dieser
Gattung stellen sich in Tab. II. neun, in Tab. III. zehn und in Tab. IV. elf Verwaltungen günstiger als
der allgemeine Durchschnitt (gegen 9,1 und 11 Verwaltungen im Vorjahre).
Die 2c. erhält hierbei 1 Exemplar der Zusammenstellung zur gefälligen Kenntnißnahme.
Berlin, den 9. Januar 1878.
In Vertretung:
Körte.
An sämmtliche Eisenbahn-Verwaltungen Deutschlands exkl. Bayerns, welche Unfall-Rapporte
eimeichen.
*) s. Central-Blatt 1877 S. 67.
Reichs-Eisenbahn-Amt.
An 16. d. Mts. wird von der zur preußischen Ostbahn gehörigen Bahnlinie Wangerin-Konitz die 30,, km
lange Strecke Schlochau-Hammerstein mit den Stationen Bärenwalde und Hammerstein dem Betriebe
übergeben.
Berlin, den 14. Januar 1878.
In Vertretung:
Körte.
7. Heimath Wesen.
U. er. die Frage, welcher Landarmenverband zur Unterstützung verpflichtet sei, wenn mehrere Mitglieder der-
selben Familie in verschiedenen Landarmenbezirken hülfsbedürftig werden, hat sich das Bundesamt für das
Heimathwesen neuerdings in Sachen des Landarmenverbandes der Provinz Sachsen wider den Ortsarmen-
verband Mühlhausen durch Erkenntniß vom 24. November 1877 ausgesprochen.