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1. HSandels- und Gewerbe-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Prüfung der Apothekergehilfen.
Vom 4. Februar 1879.
Der Bundesrath hat beschlossen, den 8. 2 Absatz 1 und den 8. 3 Ziffer 2 der Bekanntmachung, betreffend
die Prüfung der Apothekergehilfen, vom 13. November 1875 (Central-Blatt Seite 761) wie folgt, abzuändern:
§. 2 Absatz 1.
Die Prüfungen werden in der zweiten Hälfte der Monate März, Juni, September und Dezember
jeden Jahres an den von dem Vorsitzenden der im §. 1 bezeichneten Aufsichtsbehörde festzusetzenden Tagen
abgehalten.
, 8. 3 Ziffer 2.
2. Das von dem nächstvorgesetzten Medizinalbeamten (Kreisphysikus, Kreisarzt rc.) bestätigte Zeugniß
des Lehrherrn über die Führung des Lehrlings, sowie darüber, daß der letztere die vorschriftsmäßige drei-
jährige — für den Inhaber eines zum Besuche der Universität berechtigenden Zeugnisses der Reife, zwei-
jährige — Lehrzeit zurückgelegt hat oder doch spätestens mit dem Ablauf des betreffenden Prüfungsmonats
zurückgelegt haben wird
Berlin, den 4. Februar 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
5. Marine und Schiffahrt.
In Altona wird am 17. d. M. mit einer Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt, und
in Flensburg am 13. März d. J. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen werden.
Die vom Reichskanzler-Amt veranstaltete Ausgabe des „Nautischen Jahrbuchs oder Ephemeriden und Tafeln
für das Jahr 1881 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See nach astronomischen Beobach-
tungen“ ist im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymann's Verlag"“ in Berlin soeben erschienen.
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 115
r bEr Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,500 für das Exemplar zu
eziehen.
Berlin, den 5. Februar 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
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