Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
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VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. Januar 1879. — 
1! 4 
Inhalt: 1. Algemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- 4. Marine und Schiffahrt: Beginn von Seestenermanns- 
machung, betreffend Rinderpest; — Ausweisung von und Seeschiffer-Prüfungen 6 
Ausländern aus dem Reichsgebtktktt eite 1 5. Post-Wesen: Hinausschiebung des Beitritts Perus zum 
2 Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung Weltpostveenn 6 
von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank 5 6. Konsulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten; — 
3. Justiz-Wesen: Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Exequatur-Ertheilng 7 
Reich und der Schweiz wegen Herbeiführung eines un- 7. Haudels= und Gewerbe-Wesen: Vereinbarungen über den 
mittelbaren Geschäftsverkehrs zwischen den deutschen und Veredelungsverkehr und über den Grenzverkehr mit roher 
den schweizerischen Gerichtsbehörden. Vom 1./10. De- ungebleichter Leinwand auf Grund des Handelsvertrags 
zember 1878.w ... 6 mit Oesterreich-Ungarn.. ...... 7 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Bekanntmachung. 
Seit Erlaß der Bekanntmachung vom 27. Dezember v. J. (S. 683) haben in den Regierungsbezirken 
Potsdam und Merseburg neue Ausbrüche der Rinderpest nicht stattgefunden. 
Dagegen ist der Ausbruch der Seuche amtlich festgestellt worden: 
im Regierungsbezirke Frankfurt a./O.: 
am 24. Dezember v. J. in einem Gehöfte zu Amt Kienitz, Kreis Lebus; 
am 26. Dezember v. IJ. in einem Gehöfte zu Oetscher, Kreis West-Sternberg; 
am 27. Dezember v. J. in einem Gehöfte zu Limmritz, Kreis Ost-Sternberg. 
Außerdem sind in den laut den Bekanntmachungen vom 12., 19. und 27. Dezember v. J. bereits 
infizirten Ortschaften des Regierungsbezirks Gumbinnen 1 Gehöft, des Regierungsbezirks Frankfurt a./O. 
12 Gehöfte von der Seuche neu ergriffen worden. 
Die Zahl der seit dem ersten Auftreten der Rinderpest gefallenen bezw. getödteten Thiere beträgt nach 
den vorliegenden Nachrichten: 
im Regierungsbezirke Gumbinnen 198 Stück Rindvieh; 
im Regierungsbezirke Frankfurt a.O. 1419 Stück Rindvieh, 1013 Schafe, 237 Ziegen; 
im Regierungsbezirke Potsdam 137 Stück Rindvieh, 12 Schafe, 1 Ziege; 
im Regierungsbezirke Merseburg 8 Stück Rindvieh. 
Nach Ablauf des vorgeschriebenen Zeitraumes von drei Wochen seit dem letzten Krankheits= bezw. 
Todesfalle und nach Beendigung der Desinfektionsarbeiten sind folgende Ortschaften — außer den bereits in 
der Bekanntmachung vom 27. Dezember v. J. aufgeführten — für seuchenfrei erklärt worden (F. 37 der 
Instruktion vom 9. Juni 1873); 
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