Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

— 339 — 
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Bekanntmachung 
zur Ausführung des Gesetzes vom 3. Juli 1878 (Reichs-Gesetzblatt S. 133), 
betreffend den Spielkartenstempel. 
Jn dem Verzeichniß der zur Abstempelung von Spielkarten ermächtigten Zoll- und Steuerstellen sind seit 
der durch die Bekanntmachung vom 2. November 1878 (Central-Blatt S. 614) erfolgten Veröffentlichung 
die nachfolgenden Aenderungen und Ergänzungen eingetreten: 
1. Die dem Königlich preußischen Hauptsteueramt zu Ratibor beigelegt gewesene Befugniß zur 
Abstempelung der vom Ausland in das Bundesgebiet eingehenden Spielkarten ist wider- 
rufen, dagegen die gleiche Befugniß dem Königlich preußischen Hauptsteueramt zu Hannover 
beigelegt worden. · 
2. Folgende Königlich preußische Amtsstellen sind zur Abstempelung der von Reisenden oder 
Schiffern vom Auslande eingeführten Spielkarten ermächtigt worden: 
Oesterr. Oderberg, Nebenzollamt I., 
Myslowitz, Hauptzollamt, 
Mittelwalde, Hauptzollamt, 
Liebau, Hauptzollamt, 
Jägerndorf, Nebenzollamt I., 
Ziegenhals, Nebenzollamt I., 
Seidenberg, Nebenzollamt I., 
Dalheim, Nebenzollamt I., 
Emmerich, Dampfschiff-Steuer-Expedition. 
Berlin, den 2. Mai 1879. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Hofmann. 
  
Den Königlich preußischen Untersteueramte zu Köslin im Hauptamtsbezirke Kolbergermünde in der Pro- 
binz Pommern ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II. mit der Maßgabe beigelegt worden, 
daß der in Köslin stationirte Ober-Steuer-Kontrolör die Erledigungsbescheinigungen mitvollzieht 
  
De- Großherzoglich badische Hauptsteueramt Singen besitzt nach Maßgabe des §. 4 des Regulativs über 
Ge zollamtliche Behandlung des Güter= und Effekten-Transports auf den Eisenbahnen die unbeschränkte Be- 
gniß zur Abfertigung der auf den Eisenbahnen ein-, aus= und durchgehenden Güter. 
  
v Frnobhersoglic hessische Orts-Einnehmerei Neu-Isenburg ist mit Wirkung vom 1. Januar l. Js. 
 
	        
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