Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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Demselben kann daher die Befugniß zur Leitung der Maschinen von deutschen Seedamnfschiffen 
auf Fahrten zwischen europäischen Häfen und Häfen des Mittelländischen, Schwarzen und Azopschen 
Meeres beigelegt werden. 
den tbtkternr 18 
Die prüfungs-Kommission. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
  
Formular C. 
  
Zeugniß 
über die Prüfung 
zum 
Maschinisten erster Klasse 
auf 
deutschen Seedampfschiffen. 
Der Maschinist zweiter Klasse (N. N.) [Vor= und Zunamens), geboren zu (N. N.), –“ ten 18 
wohnhaft in (N. N.), welcher (JN. N.) Monate als Maschinist zweiter Klasse auf in Fahrt befindlichen 
Seedampfschiffen gedient hat, hat die mit ihm angestellte Prüfung zum Maschinisten erster Klasse (mit 
Auszeichnung) bestanden. 
Demselben kann daher die Befugniß zur Leitung der Maschinen von deutschen Seedampschiffen auf 
Fahrten in allen Meeren beigelegt werden. 
........ den..ten........18.. 
Die prüfungs-Kommission. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
 
	        
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