Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Bei der Tarifirung von eisernen Schrauben in Verbindung mit Muttern von Messing ist ein verschieden— 
artiges Verfahren beobachtet, indem einige Zollämter dieselben als grobe Eisenwaare in unwesentlicher Ver- 
bindung mit Messing nach Nr. 6. c. 2. tarifiren, andere die Verbindung mit Messing als wesentlich ansehen 
und demgemäß die Waare der Nr. 6. c. 3. a. unterstellen, noch andere aber die Messingmuttern als den 
ausschlaggebenden Bestandtheil betrachten und deshalb die Tarifnummer 19. d. 1., beziehungsweise 19. d. 2. 
für anwendbar halten. ·« 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. November v. J. beschlossen, daß eiserne Schrauben 
in Verbindung mit Muttern von Messing der Nr. 6. c. 3. a. zu unterstellen sind. 
  
Zur Beseitigung einer Meinungsverschiedenheit über die Tarifirung sogenannter „Patentwagenachsen von 
Schmiedeeisen, mit Buchsen von Gußeisen, Schrauben von Messing und Schraubenkapseln von Messing, ohne 
Politur und Lack“, hat der Bundesrath in der Erwägung, daß die Messingbestandtheile, insbesondere die 
Schraubenkapsel, nicht lediglich zur Befestigung oder Verbindung der einzelnen Achsenbestandtheile dienen, 
vielmehr einen selbständigen für die Benutzung wesentlichen Zweck haben, insofern sie als Schmierbehälter 
und zur Abhaltung des Eindringens von Sand und Staub in die Achsenspindel dienen, in der Sitzung vom 
28. November v. J. beschlossen, daß solche Patentwagenachsen nach Nr. 6. c. 3. a. zu tarifiren sind. 
  
44. Militär-Wesen. 
Bekanntmachung 
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welche 
sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung vom 28. September 1875 im Besitze der 
Berechtigung zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei- 
willigen Militärdienst befinden. 
Berlin, den 8. Januar 1879. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
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