Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichskanzler-Amt.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und VBuchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. Oktober 1879. O940.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Er- 4. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugnisse von Steuer-
nennung eines Sachverständigen und Abberufung eines stellen; — Einfuhr von Getreide, Mehl und Oelsaaten
Aufsichtskommissars in Sachen der Reblauskrankheit; —
Verbot einer ausländischen Druckschrift — Ausweisung
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 585
2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung
von Reichs-Goldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank;
Status der deutschen Notenbanken Ende August 1879 589
3. Finanz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe
von Schatzanweisungen im Betrage von 15 000000 - 592
über die östlichen Grenzen in das deutsche Zollgebiet
während der Zeit vom 1. bis 15. September 1879 592
5. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung von Bahnstrecken 594
6. Post= und Telegraphen-Wesen: Postanweisungsverkehr
mit Konstantinopel; — Verbot der Einfuhr von frischen
Trauben nach der Schweizz 594
7. Konsulat-Wesen: Ernennung . 595
I.
Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des Gesetzes, betreffend Maßregeln gegen die Reblauskrankheit, vom 6. März 1875 (eichs-Gesetz=
blatt S. 175) ist ferner)
der Königlich preußische Universitätsprofessor Dr. Taschen berg zu Halle a.S. zum ständigen
Sachverständigen für das Herzogthum Anhalt
ernannt worden.
Der Stadtrath a. D. Thraenhart zu Naumburg a./S. ist auf seinen Antrag von seiner bis-
herigen Funktion als Aufsichtskommissar für die preußische Provinz Sachsen entbunden worden.
*) Vgl. Central-Blatt Jahrg. 1879 S. 25.
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