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Strafsachen
und zwar:
Civilsachen, solche solche, auf welche die
bereits ein Endurtheil Starfprozeßordnung
erster Instanz er- vom 1. Februar 1877
gangen war. Anwendung findet.
Davon sind:
a) in Folge Entsagung, Zurückweisung, Inkompetens
Erklärung rc. ausgeschieden 668 35 —
b) erledigt .. ......... 571 549 44
c) unerledigt geblieben 1584 156 161
zusammen wie oben 2823 740 205
Patentsachen waren zu bearbeiten ...............11
welche sämmtlich unerledigt geblieben sind.
II. Beschwerdesachen waren zu bearbeiten .... ... .220
Davon sind:
a) zurückgenommen. 44
b) erledigt .. . 1101
c) unerledigt geblieben. ... . .. .. 15
sind wie oben 220
III. Bei der Reichsanwaltschaft waren u bearbeiten:
1. Strafsachen . ...... ....948
2. Disziplinarsachen ... ........ 6
3. ehrengerichtliche Sachen gegen Reichsanwalte .......... . 5
4. Ehesachen .............11
5. sonstige Civilsachen ..................... 2
6. Beschwerden ........
Verhandlungstermine haben stattgefunden ...... ... .....527
Darunter in Strafsachen . 544
IV. Im Durchschnitt kommen auf jeden der 60 etatsmäßigen Räthe und der 8 Hülfsrichter «
an Spruchsachen.... ..55 bis 56
an Beschwerdesachen...................3 bis 4
5. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Den österreichischen Arzte Dr. mel. Franz Ulbrich aus Neustadtl in Böhmen ist auf Grund der Bekannt-
machung vom 9. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 687) von den Königlich sächsischen Ministerien
des Innern und des Kultus und öffentlichen Unterrichts unter Entbindung von der im §. 29 der Gewerbe-
ordnung vorgeschriebenen ärztlichen Prüfung die Approbation als Arzt ertheilt worden.
Berlin, den 16. April 1880. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
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