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Muster 11
Gu §. 27).
Hauptskeueramtsbezirk Prenzlau. Steuerhebebezirk Schwedt.
Abrechnungsbuch
über
die gewichtssteuerpflichtigen Tabackmengen, welche von den Tabackpflanzern nach der
Verwiegung zurückgenommen und weiter aufbewahrt worden sind,
für das Erntejahr 1880.
Enthält 25 Blätter. Geführt von Küsell
(L. S.) Der Oberkontrolör (Amtskarakter.)
(Unterschrift.) Steuereinnehmer.
Stein.
Anleitung.
1. In Spalte 7 ist unter I. der Betrag an Tabacksteuer anzugeben, welchen der Tabackpflanzer nach §. 16
Absatz 1 des Gesetzes zu vertreten hat. Es sind sodann unter II. in Spalte 6 die Steuerbeträge für den
versteuerten und versendeten Taback, sowie diejenigen Steuerbeträge abzusetzen, welche nach §. 16 letzter Satz
und §. 17 des Gesetzes unerhoben zu bleiben haben. In Spalte 7 werden die dem Tabackpflanzer nach
den einzelnen Abschreibungen noch zur Last stehenden Steuerbeträge, worüber demselben nach §. 31 Ziffer 6
der Dienstvorschriften jedesmal Mittheilung zu machen ist, angemerkt. Der letzte Eintrag in diese Spalte
ergiebt den von dem Tabackpflanzer nach der Räumung des Tabacklagers etwa noch zu vertretenden und
von demselben einzuziehenden Steuerbetrag.
2. Wenn der versendete oder versteuerte Taback zuvor veräußert wurde, so ist der Name des Käufers oder
sonstigen Erwerbers des Tabacks in Spalte 4 anzugeben.
3. Wenn der Taback veräußert oder von dem Tabackpflanzer in den freien Verkehr gesetzt worden ist, wird in
Spalte 4 auf die betreffende, dem Abrechnungsbuch beizufügende Anmeldung (Muster e oder k der Bekannt-
machung) verwiesen.
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