Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

                                          — 484  — 
1. Die Ablenkung in ein abzweigendes Geleis ist stets an demselben Telegraphenmast zu signalisiren, 
an welchem sich das Signal für das Verbleiben im durchgehenden Geleise befindet. 
2. Die Anwendung von Bahnhofs-Ausfahrtssignalen ist gestattet; in der Regel sind dieselben vor 
dem zu deckenden Punkte aufzustellen. 
In Ausnahmefällen können die Signalzeichen für die 
Ausfahrt an einem und demselben Telegraphenmaste mit den Signalzeichen für die Einfahrt an- 
gebracht werden, sofern ihre Erkennung dem verantwortlichen Stationsbeamten direkt möglich ist, 
oder durch Nachahmungssignale möglich gemacht wird. 
3. Die Signale sind, in der Richtung des fahrenden Zuges gesehen, folgende: 
                                      A. Einfahrt ist gesperrt. 
Für das durchgehende und das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: 
Der obere Telegraphenarm muß 
nach rechts wagerecht gestellt sein. 
  
  
  
— — 
                                               B. Einfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: 
Der obere Telegraphenarm muß 
schräg rechts nach oben gerichtet sein 
(unter einem Winkel von etwa 450). 
  
  
bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne am Tele- 
graphenmaste zeigt nach Außen rothes 
Licht und nach Innen (dem Bahnhofe 
zugekehrt) grünes Licht. (Die andere 
Signallaterne zeigt kein Licht.) 
bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne am Tele- 
graphenmaste zeigt nach Außen grünes 
Licht und nach Innen (dem Bahnhofe 
zugekehrt) weißes Licht. (Die andere 
Signallaterne zeigt kein Licht.) 
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: 
* Beide Telegraphenarme müssen 
schräg rechts nach oben gerichtet sein 
(unter einem Winkel von etwa 450). 
  
– 
  
“ 
  
. 
bei Dunkelheit: 
Beide Signallaternen am Tele- 
graphenmaste zeigen nach Außen 
grünes Licht und nach Innen (dem 
Bahnhofe zugekehrt) weißes Licht.
	        
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