Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VIII. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 16. Juli 1880.
Nr. 29.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen:
2.
3.
4.
5.
Ernennung
eines Mitglieds des Disziplinarhofs; — Ausweisung von
Ausländern aus dem Reichsgebiete . . Seite 503
Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung: von Reichs
münzen bis Ende Juni 1880
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahme, an Wechsel-
stempelsteuer in den Monaten April bis Juni 1880 505
Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
Juni 1880; — Statistik der deutschen Banknoten Ende
Juni. 18807, . 506
Zoll- und Steuer-Wesen: Uebersicht über
steuer, sowie Zucker-Ein= und-Ausfuhr für Juni 1880 —
Verinderungen im Bestande und in den Befugnissen von
Zoll= und Steuerstellen 510
6. Post= und Telegraphen-Wesen:
Uebersicht über die
während des zweiten Vierteljahres 1880 im deutschen Reichs-
Postgebiete eingerichteten und aufgehobenen Verkehrs-
Anstallten 512
7. Eisenbahn- Wesen: Eröffnung von Bahnstrecken und Halte-
stellen 520
8. Marine und Schiffahrtt: Beginn, einer Seesteuermanns
und Seeschiffer-Prüfung. . . .. 521
9. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigung zur
Vornahme von Civilstands- Alten; — Exequatur-
ertheilung. . ... 521
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 93 des Gesetzes, betreffend die
Rechtsverhältniße der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs- Gesetzbl. S. 61), in Gemäßheit der vom
Bundesrath vollzogenen Wahl,
den Reichsgerichtsrath Rüger in Leipzig zum Mitgliede des Kaiserlichen
Disziplinarhofs für die Dauer des zur Zeit von ihm bekleideten Reichsamts zu ernennen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des
— » - — Ausweisung weisungs-
S. des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
1. 2. 3. 4. » 5. » 6.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs:
1.Josef Domann, 19 Jahre alt, aus We-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 3. Juli
Schlossergeselle, lonia, Russisch-Polen, teln, Bezirksregierung zu d. J.
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