Object: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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burg), der Staaten des Thüringischen Zoll- und Handels-Vereines, nämlich 
Sachsen-Weimar-Eisenachs, Sachsen-Meiningens, Sachsen-Altenburgs, Sach- 
sen-Coburg-Gothas, Schwarzburg-Rudolstadts, Schwarzburg-Sondershausens, 
Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie, Braunschweigs, Oldenburgs, Nas- 
saus und der freien Stadt Frankfurt einerseits, und die Großbritannische Re- 
gierung andererseits, sind übereingekommen, festzusetzen, was folgt: 
Da die Jonischen Inseln unter dem Schutze Ihrer Britischen Majestät 
stehen, so sollen die Unterthanen und Schiffe dieser Inseln in den Gebieten 
der vorbenannten Staaten des Zollvereines alle diejenigen Begünstigungen in 
Handels= und Schifffahrts-Angelegenheiten, welche daselbst den Unterthanen und 
Schiffen von Großbritannien bewilligt sind, genießen, sobald die Regierung der 
Jonischen Inseln eingewilligt haben wird, den Unterthanen und Schiffen der 
vorgedachten Staaten des Zollvereines dieselben Begünstigungen zu gewähren, 
welche in diesen Inseln den Unterthanen und Schiffen Großbritanniens be- 
willigt sind; es versteht sich, daß zur Vermeidung von Mißbräuchen jedes 
Jonische Schiff, welches die Bestimmungen der gegenwärtigen Erklärung in 
Anspruch nimmt, mit einem von dem Lord-Ober-Kommissar oder dessen Stell- 
vertreter unterzeichneten Patente versehen seyn soll. 
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, der Minister-Präsldent, Mi- 
nister der auswärtigen Angelegenheiten Seiner Majestät des Königs von Preu- 
Pßen und der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Ihrer Ma- 
jestät der Königin des vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland 
am Hofe von Berlin, auf Grund erhaltener Ermächtigung, die gegenwärtige 
Erklärung vollzogen und mit ihren Wappensiegeln versehen. 
Geschehen zu Berlin den 11. November 1857. 
(gez. Manteuffel. Bloomfield. 
G 
II. Nachdem die Einrichtung einer Bezirks-Katasterführung für den Amts— 
bezirk Ilmenau und zwar zunächst für diejenigen Ortschaften, in denen neue 
Kataster eingeführt sind, beschlossen und demgemäß die Kataster-Führung von 
JIlmenau, Kammerberg, Neusiß, Oberpörlitz, Stützerbach und Mar- 
tinroda
	        
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