Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

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Reichs-Gesetzblatt Seite 210 — abgestempelt waren, und gegenwärtig durch neue, die gleichen Nummern 
tragende Stücke ersetzt sind, veröffentlicht: 
31685, 31697, 56439, 76630, 83755. 
Die Inhaber dieser Stücke wollen dieselben, sofern ihnen die Umlaufsfähigkeit in Deutschland ge- 
wahrt werden soll, behufs Ertheilung der entsprechenden Bescheinigung dem Reichsschatzamte einreichen. 
In Betreff des hierbei zu beobachtenden Verfahrens wird auf die Bekanntmachung vom 22. Februar 
1876 — Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 99, Reichsanzeiger Nr. 48 — Bezug genommen. 
Berlin, den 14. Oktober 1881. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Scholz. 
  
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Die Funktionen der Direktivbehörde bezüglich des administrativen Strafverfahrens nach Maßgabe des F. 24 
des Reichsstempelabgaben-Gesetzes vom 1. Juli d. J. — Reichs-Gesetzblatt S. 185 — sind für die dem 
Thüringischen Zoll= und Handelsverein nicht angehörenden Großherzoglich sächsischen Amtsbezirke Allstedt 
mit Oldisleben und Ostheim, mit Ausnahme des Ortes Melpers, dem Großherzoglich sächsischen Ge- 
neral-Inspektor in Erfurt, und für das Herzogthum Sachsen-Meiningen dem General--Inspektor des Thü- 
ringischen Zoll= und Handelsvereins in Erfurt übertragen worden. (Vergl. Central-Blatt 1881 S. 387 ff.) 
  
4. Justiz-Wesen. 
  
Des Großherzoglich badische Amtsgericht Kork wird mit dem 31. Oktober 1881 von Kork nach Kehl ver- 
legt und künftighin auch nach letzterem Orte benannt werden. In dem Verzeichnisse derjenigen Behörden 
(Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April 1880 beschlossenen Anweisung ein Er- 
suchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist (Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1880 
S. 604), tritt daher auf S. 630 in der ersten Spalte künftig „Kehl“ an die Stelle von „Kork“. 
  
5. Konfulat-Wesen. 
  
Dem zum Konsul der Chilenischen Republik mit dem Sitz in Bremen ernannten Herrn Juan Sosat ist 
das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
 
	        
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