— 458 —
rk. Rp.
89/91 Grad des Trallesschen Alkoholometes per Liter 57
92/ 93 77 ½% 77 77 " - s « s · » » 36
94/ 96 7% 7# ½% u5z " " « « « « » » 37
97/ 98 7 77 7% 7 7“ ½% — 38
99/100 „ 5½% 7½ 7 « « » » — 39
II. Von Getränken nicht schweigerischer Herkunft
1. Wein in jeder Art von Gesäßen,! die größer sind als 1 Liter per Liter — 5
2. Wein in Flaschen. . ...,,,, — 40
3. Obstwein . » » — 2
4. Bier „ — 29
5. Liköre und Branntwein, in Flaschen, auch versüßte und versetzte Liköre
in größeren Geschirren — 40
6. Weingeist und alle anderen gebrannten geistigen Getränke, die auf der Probe gemessen werden
können, gleich solchen schweizerischer Herkunft mit 10 Prozent Zuschlag.
Luzern.
I. Getränke schweizerischen Ursprungs
Frk. Rp.
1. Wein. gpeer Liter — 93
2. Geistige Getränke und gebrannte Wasser. ....,,,, — 14
3. Weingeist „ — 28
4. Wein und andere geistige Getränke in Flaschen ..,, Flasche — 21
77. 77 77 77 77 77 « « « « « « « 77 Liter 28
5. Biere. .. ,,,, —1,3
6. Obstwein ............. „ „ –
II. Getränke fremden Ursprungs.
1. Wein, gewöhnlicher .. . . . per Liter — 10,
2. Luxuswein und gebrannte Wasser .......,,,, — 20
3. Weingeist „ „ — 33
4. Wein und andere geistige Getränke in Flaschen . . „Flasche — 30
» » » » «««««0- » Liter — 40
5. Bier, gewöhnliches. ................,,,, — 2
„ in Flascctbhenu:. . . „Flasche — 4
„ „ „ ..w . . .„ CLiter — 5
„ „ Doppelfäsen „,„09 — 5
Bemerkung.
Weine in Fässern aus dem deutschen Zollgebiet unterliegen ohne Unterschied einer Gebühr
von 10,,6 Rp. per Liter.
Uri. Frk. Rp.
1. Weingeist, schweizerischen Urspruns per Liter — 15
2. fremden Ursprungs ......,,,, — 20
3. Wein oder Branntwein, schweizerischen Ursprungs. ... ..,,» — 5
4. „ fremden Ursprungs ........,,,, —6
5. Bier oder Most ... ... ,,,, — 2
Schwyz bezieht keine Obmgeldgebühren.
Unterwalden ob dem Wald.
1. Wein, schweizerischen Ursprununsse „„ — 2½
2. Wein, nicht schweizerischen Ursprunss „ „ — 31½15
3. duruweine und gebrannte Wasser, die in Kisten oder Koͤrben verpackt
sind (per 5 Kilo brutto) .......... — 46