Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

Central-Glatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 2. November 1883. S444. 
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Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt. 4. Konsulat-Wesen: Einziehung eines Konsulats; — Be- 
machung, betreffend das Erlöschen der Rinderpest Seite 301 stellung eines Konsular-Agennen 302 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen im Bestande 5. Heimath-Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Hei- 
und in den Befugnissen von Zoll. und Steuerstellen 301 mathwesen ........ 302 
3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines ferneren Heftes der 6. Polizei. Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter 302 Reichsgebitee 3304 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Bekanntmachung. 
Seit Erlaß meiner Bekanntmachung vom 24. v. M. (Seite 295) haben neue Ausbrüche der Rinderpest im 
Reichsgebiete nicht stattgefunden. 
Nachdem innerhalb des nach außen völlig abgeschlossenen Gehöftes in der Stadt Breslau, auf 
welchem allein die Seuche ausgebrochen war, alles Rindvieh gefallen oder getödtet ist, und die Desinfektion 
des verseucht gewesenen Gehöfts vorschriftsmäßig statrgefunden hat, ist die Seuche gemäß §. 37 der Instruktion 
vom 9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt Seite 147) im ganzen Reichsgebiet als erloschen anzusehen. 
Berlin, den 1. November 1883. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Herford im Hauptamtsbezirke Minden ist die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über die auf Grund der Anmerkung 3 zur Tarifnummer 2 d zollfrei ein- 
zulassenden rohen baumwollenen Gewebe und über die zur Veredelung eingehenden Gegenstände, sowie zur 
Ausfertigung von Begleitscheinen I über die wieder ausgehenden veredelten Gegenstände beigelegt worden. 
  
Dem Königlich preußischen Hauptamte zu Itzehoe ist statt der bisherigen Bezeichnung „Hauptzollamt“ die 
Bezeichnung „Hauptsteueramt“ beigelegt worden. 
  
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