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[Rückseite.]
Der Inhaber dieser Karte ist ausschließlich im Umherziehen und ausschließlich für Rechnung der vorgedachten
irm .. .. .. berechtigt, Waaren bei Kaufleuten oder solchen Personen, welche die Waaren produziren, oder in offenen
Verkaufsstellen aufzukaufen und Waarenbestellungen bei Kaufleuten oder Personen, in deren Gewerbebetriebe Waaren
der angebotenen Art Verwendung finden, aufzusuchen. Er darf nur Waarenmuster, aber keine Waaren mit sich führen.
Er ist verpflichtet, die Karte während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Erfordern
der zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen, und sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf deren Geheiß den
Betrieb bis zur Herbeischaffung der Karte einzustellen. Er darf dieselbe Anderen nicht überlassen. "
Formular A’ für Inländer und
Ausländer in den Fällen des §. 55
Ziffer 4 der Gewerbeordnung.
[Seite 1 des Formulars.)
A. Nur für das Jahr 18. —
——
Nur für die Zeit vvr. bis.
Nur für folgende Tage:
Wandergewerbeschein
gültig, vorbehaltlich der Entrichtung der Landessteuern, zunächst
nur für den Bezrk ,
für andere Bezirke erst, wenn er darauf ausgedehnt ist.
, ist befugt, unter Mitführung
der umstehend bezeichneten Personen, ....·.............
, den 18
Diie Formulare A, B, C werden in Buchform ausgeltertigt Formular A auf gelbem, B auf grauem, C auf rothem
Papier. Der vorstehende Abdruck dieser Formulare ist nur für den Wortlaut maßgebend.