Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buthhandlungen. — Hrãanumerations · Preis für den : Dahrzang sechs Mark.
XI. Jabrgang. Berlin, Freitag, den 16. November 1883. F . Vé A6.
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbe-Wesen: Abänderung 3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
des §. u der Bestimmungen über Jüyrung des Muster- Oktober 18883 . 326
registtrsss ... . Seite 325 4. Heimath-Wesen: Zwei Erkenntnisse des Bundesamts für
das Heimathwesen 328
2. Zoll- und Steuer-Wesen: Befugniß einer Steuerstelle 5. Polizei. Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
325 Reichsgebtkee 330
1. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Der §. 12 der „Bestimmungen über die Führung des Musterregisters“ vom 29. Februar
1876 (Central-Blatt S. 123) wird aufgehoben. An die Stelle desselben treten solgende Vorschriften:
Die niedergelegten Muster u. s. w., sowie deren Abbildungen werden vier Jahre nach Ab-
lauf der Schutzfrist aufbewahrt. Demnächst ist an den Urheber, bezw. seinen Rechtenachfolger die
Aufforderung zu richten, die Muster u. s. w. binnen vier Wochen in Empfang zu nehmen,
widrigenfalls über dieselben anderweitig verfügt werden würde. Die Aufforderung gilt mit der
Aufgabe zur Post, selbst wenn sie als unbestellbar zurückkommt, als bewirkt. Wird ihr nicht
entsprochen, so sind die Muster u. s. w., sofern sie einen Werth nicht besitzen, zu vernichten, im
übrigen aber einer öffentlichen Sammlung oder Anstalt zu überweisen oder auf geeignetem Wege
zu veräußern. Die Landesregierungen bezeichnen die Kasse, welcher der Erlös aus der Veräußerung
zuzuführen ist.
Berlin, den 12. November 1883. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
2. Zoll= und Stener-Wesen.
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Naugard im Hauptamtsbezirke Stargard i./P. ist die Be-
fugniß zur Ausfertigung von Freipässen über Musterstücke von Schuhen aus Leder (Tarifnummer 21e und d)
und dergleichen aus Filz (Tarifnummer 414 4), welche die Handlung Manasse & Sohn zu Naugard aus
dem freien Verkehr des Zollgebiets aus= und nach gemachtem Gebrauche wieder einführt, beigelegt worden.
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