Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

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D. Der Zug darf einfahren. 
bei Tage: 
Rechtsseitiger Telegraphenarm des 
Perrontelegraphen schräg nach oben 
gerichtet (unter einem Winkel von 
etwa 45 Grad). 
bei Dunkelheit: 
Grünes Licht der Signallaterne 
des Perrontelegraphen. 
  
——. 
  
d. Die optischen Signale an den Wasserkrahnen. 
Der Ausleger des Wasserkrahnes ist am Ausgusse desselben bei Dunkelheit mit einer Laterne zu 
versehen. 
16. Der Ausleger des Wasserkrahnes läßt die Durchfahrt frei. 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der Ausleger steht parallel zur Richtung des Weißes Licht der an dem Ausleger des 
Geleises. Wasserkrahnes befindlichen Laterne. 
  
17. Der Ausleger des Wasserkrahnes sperrt die Durchfahrt. 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der Ausleger steht quer (winkelrecht) zur Rothes Licht der an dem Ausleger des 
Richtung des Geleises. Wasserkrahnes befindlichen Laterne. 
  
Soweit ein Bedürfniß vorliegt, können die unter I und ll aufgeführten Signale sowohl auf 
Stationen als auf der freien Strecke angewandt werden. 
III. Signale am Zuge. 
Für die optischen Signale am Zuge sind folgende Anordnungen zu beachten: 
18. Kennzeichnung der Spitze des Zuges. 
a. wenn der Zug auf eingeleisiger Bahn oder auf dem für die Fahrtrichtung bestimmten Geleise 
einer zweigeleisigen ab fährt 
bei Dunkelheit: 
Zeaei weiß leuchtende Laternen vorn 
an der Lokomotive. 
bei Tage: 
Kein besonderes Zeichen. 
 
	        
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