Full text : Preußische Geschichte. Vierter Band. (4)

I.  Die  Märztage  1848.  239

lands  in  dem  von  frischem  politischen  Leben  erfüllten  Süden
nachdrücklich  aufgenommen.  Im  Mittelpunkt  stand  der  Gedanke
  eines  deutschen  Parlaments.  Daß  da  ohne  Preußen
nichts  gelingen  konnte,  war  klar.  Konnte  dieses  aber  erfolgreich
  mitwirken,  solange  es  selbst  einer  Konstitution  entbehrte?
Daß  er  von  einer  solchen  nichts  wissen  wollte,  hatte  der  König
dem  Vereinigten  Landtage  gegenüber  unzweidentig  zu  erkennen
gegeben.  Vielleicht  aber  konnte  er  der  aller  Denken  erfüllenden
deutschen  Frage  eine  Wendung  geben,  welche  die  Leitung  der
Bewegung  an  die  Regierungen  brachte  und  durch  schnelle  Befriedigung
  der  dringendsten  Forderungen  die  weitergehenden
beschwichtigte  und  so  wirklich  prinzipielle  Zugeständnisse  abwandte.
  Ein  solcher  Erfolg  konnte  auch  auf  die  Entwickelung
Preußens  günstig  einwirken,  indem  er  des  Königs  Autorität
dem  eigenen  Volke  gegenüber  steigerte.  Hierin  wurzelte  Radowitz'
Programm.  Danach  sollte  der  König,  was  er  durch  das  Mißlingen
  seiner  Pläne  in  Preußen  verloren  hatte,  in  und  durch
Deutschland  wieder  gewinnen.  Denn  mehr  als  ein  anderer
Regent  bedürfe  er  des  Vertrauens,  der  Sympathie,  ja  der
Begeisterung  seines  Volkes.  Sie  zu  gewinnen,  müsse  er  sich
mit  dem  besseren  Geiste  der  Nation  verbinden  und  sich  zum
Vorkämpfer  ihrer  teuersten  Güter  und  Wünsche  aufwerfen.
Es  sollte  also  die  beim  preußischen  Volke  erzeugte  Verstimmung
wett  gemacht  werden  durch  bei  dem  deutschen  erweckte  Begeisterung.
  Als  ob  diese  denselben  Idealen  gegolten  hätte  wie
die  des  Königs!  Es  galt,  das  Volk  mit  sich  fortzureißen,

damit  es  nicht  den  von  ihm  gewollten,  sondern  den  vom  König
vorgeschriebenen  Weg  gehe!

In  einer  „Denkschrift  über  die  vom  Deutschen  Bunde  zu
ergreifenden  Maßregeln“  legte  Radowitz  die  Einzelheiten  dieses
gewagten  Planes  am  20.  November  1847  dem  König  vor.
Eine  Fülle  der  Gaben  schüttete  der  phantasiereiche  Mann  dem
deutschen  Volke  in  den  Schoß  —  ein  Bundesgericht,  gemeinschaftliches
  Straf-,  Handels-,  Wechsel=  und  Heimatrecht,  Frei-