3. Zoll- und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen
Im Königreich Preußen.
Das Nebenzollamt I. zu Scheibau im Bezirk des Hauptzollamts zu Mittelwalde ist in ein Neben-
zollamt II. umgewandelt.
Es ist ertheilt worden:
dem Hauptsteueramt für inländische Gegenstände zu Cöln die Befugniß zur Ausfertigung von
Begleitscheinen I über den aus steuerfreien Niederlagen für Zucker ausgehenden Zucker sowie die
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über den zur Aufnahme in solche aus anderen
derartigen Niederlagen bestimmten Zucker;
dem Steueramt I. zu Uslar im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß, den mit
dem Anspruch auf Steuervergütung zur steuerfreien Privatniederlage der Rübenzuckerfabrik zu
Uslar angemeldeten Rohzucker abzufertigen, mit der Maßgabe, daß von dem angemeldeten Zucker
Proben zu entnehmen und auf Kosten des Anmelders behufs der Polarisation und Feststellung des
der weiteren Abfertigung zu Grunde zu legenden Befundes einer hierzu befugten Amtsstelle zu
übersenden sind, sowie die Ermächtigung zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über den von der
genannten Niederlage abgemeldeten, zur Versendung kommenden Rohzucker;
dem Nebenzollamt I. zu Herbesthal im Bezirk des Hauptzollamts zu Aachen die unbeschränkte Be-
fugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen, sowie die Ermächtigung zur Abfertigung der unter
die Tarifnummern 22f, 22g 1 und 2 und die Anmerkung zu 22f und g fallenden Waaren zu-
anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Tarifnummern;
dem Hauptzollamt zu Geestemünde die Befugniß zur Abfertigung der unter die Tarifnummer 22a
fallenden Garne und dem Nebenzollamt I. zu Vegesack im Bezirk des Hauptzollamts zu Sebalds-
brück die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 2c 1, 2, 3 des Zolltarifs zu an-
deren als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifnummern;
dem Steueramt zu Northeim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß zur Er-
ledigung von Versendungsscheinen I über inländischen Tabak,
und
dem Nebenzollamt l. zu Borken im Bezirk des Hauptzollamts zu Vreden die Befugniß zur Er-
theilung der Ausgangsbescheinigung für mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden
Zucker aller Art.
Im Königreich Württemberg.
An der Eisenbahnstation Loßburg-Rodt im Bezirke des Kameralamts zu Freudenstadt ist ein
Grenzsteueramt mit der Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben und zur Erledigung von Uebergangs-
scheinen, über Bier, Branntwein, Wein und geschrotenes Malz errichtet worden.
Im Großherzogthum Baden.
Den Steuer-Einnehmereien Karlsruhe IV und zu Grünwinkel im Bezirk des Hauptsteueramts zu
Karlsruhe sowie zu Kappelrodeck im Bezirk des Hauptsteueramts zu Baden (Ober-Einnehmereibezirk Achern)
ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ertheilt worden.