Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Bezeichnung der Stellen. 
— 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
Kontroleure und Pfandbewahrer bei den Großherzogl 
Leihhäusern, 
Gendarmen, 
Expeditionsgehülfen und Kassebeamte bei den Be- 
zirksdirektionen, 
Expedienten bei den Landesheilanstalten. 
  
mindestens zur Hälfte. 
Departement des Innern. 
  
IV. Im Bereich des Departements der Finanzen. 
Steueraufseher,)) 
Vollstreckungsbeamte bei den Rechnungsämtern, soweit 
sie aus Staatskassen unmittelbar gelohnt werden 
und soweit es sich nicht um Stellen von ganz 
geringem Umfang und Einkommen handelt (. 3 
der Verordnung vom 28. September 1882), 
Expedienten bei Rechnungsämtern, soweit sie aus 
Staatskassen unmittelbar bezahlt werden, 
Expeditionsgehülfen bei den Steuerrevisionen. 
mindestens zu zwei 
Dritteln. 
  
r mindestens zur Hälfte. 
  
  
—.— 
V. Bei der Großherzogl. und Herzogl. sächs. Gesammt-AUniversität Tena. 
Universitätsdiener und Oberpedell, 
Pedelle, 
Karzerwärter und „Kollegienpförtner, 
Hausmann im neuen Kollegiengebäude. 
1111 
Universität Jena. 
LX. Großherzogthum Meckhlenburg-Strelitz. 
1. Staatsministerium und Landesregierung. 
Pedellen und zwei Schreiber. 125 
2. Großherzogliche Finanzkommission. 
2 Renteischreiber, 
Wächter bei der Hauptkasse zu Schönberg. 
3. Großherzogliche Landvogtei zu Schönberg. 
Kopiist, 
Diätarische Schreiber, 
Exekutor, Landreiter, Pedellsund Polizeivogt. 
4. Großherzogliche Steuer= und Zolldirektion. 
Zoll= und Steueraufseher, 
Diener bei dem Hauptsteueramte. 
5. Großherzogliche Oberinspektiom des Landarbeits-, 
Kucht= und Frrenhaufes. 4% 
Inspektor, Aufseher und Krankenwärter. 
6. Flußbaukommission. 
Schleusenwärter. 
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zu drei Fünftheilen. 
zu zwei Drittheilen. 
Großherzogliches Militär- 
kollegium zu Neustrelitz. 
  
  
  
Departement der Finanzen. 
  
  
1) vorbehalten ist, 
ausnahmsweise 
Anwärtern für 
den höberen 
Steuerdienst aus 
dem Cinoilstand- 
zunächst Steuer- 
aufseher -Stellen 
u übbertragen 
sedoch höchstens 
bis zu einem 
Deitiel der Stel- 
en. 
soweit diese Stellen 
nicht Nebenämter 
sind.
	        
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