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Bezeichnung der Stellen.
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Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
Kontroleure und Pfandbewahrer bei den Großherzogl
Leihhäusern,
Gendarmen,
Expeditionsgehülfen und Kassebeamte bei den Be-
zirksdirektionen,
Expedienten bei den Landesheilanstalten.
mindestens zur Hälfte.
Departement des Innern.
IV. Im Bereich des Departements der Finanzen.
Steueraufseher,))
Vollstreckungsbeamte bei den Rechnungsämtern, soweit
sie aus Staatskassen unmittelbar gelohnt werden
und soweit es sich nicht um Stellen von ganz
geringem Umfang und Einkommen handelt (. 3
der Verordnung vom 28. September 1882),
Expedienten bei Rechnungsämtern, soweit sie aus
Staatskassen unmittelbar bezahlt werden,
Expeditionsgehülfen bei den Steuerrevisionen.
mindestens zu zwei
Dritteln.
r mindestens zur Hälfte.
—.—
V. Bei der Großherzogl. und Herzogl. sächs. Gesammt-AUniversität Tena.
Universitätsdiener und Oberpedell,
Pedelle,
Karzerwärter und „Kollegienpförtner,
Hausmann im neuen Kollegiengebäude.
1111
Universität Jena.
LX. Großherzogthum Meckhlenburg-Strelitz.
1. Staatsministerium und Landesregierung.
Pedellen und zwei Schreiber. 125
2. Großherzogliche Finanzkommission.
2 Renteischreiber,
Wächter bei der Hauptkasse zu Schönberg.
3. Großherzogliche Landvogtei zu Schönberg.
Kopiist,
Diätarische Schreiber,
Exekutor, Landreiter, Pedellsund Polizeivogt.
4. Großherzogliche Steuer= und Zolldirektion.
Zoll= und Steueraufseher,
Diener bei dem Hauptsteueramte.
5. Großherzogliche Oberinspektiom des Landarbeits-,
Kucht= und Frrenhaufes. 4%
Inspektor, Aufseher und Krankenwärter.
6. Flußbaukommission.
Schleusenwärter.
zur Hälfte.
zur Hälfte.
zu drei Fünftheilen.
zu zwei Drittheilen.
Großherzogliches Militär-
kollegium zu Neustrelitz.
Departement der Finanzen.
1) vorbehalten ist,
ausnahmsweise
Anwärtern für
den höberen
Steuerdienst aus
dem Cinoilstand-
zunächst Steuer-
aufseher -Stellen
u übbertragen
sedoch höchstens
bis zu einem
Deitiel der Stel-
en.
soweit diese Stellen
nicht Nebenämter
sind.