Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Anlage X 1. 
  
Nachsteuerdeklaration. 
  
Dem Ante meldet der Unterzeichnete den umstehend aufgeführten Branntwein 
zur Nachversteuerung an. 
e „den .. Oktober 1887. 
(Unterschrift.) 
(Angabe der Wohnung.) 
Die Deklaration ist heute vorgelegt und im Anmeldungsregister unter dnr. eingetragen. 
# , den Obktober 1887. 
  
Bei der Erhebung der Nachsteuer bleiben Beträge unter 5 Pf. Reichswährung außer Betracht, dagegen werden höhere 
Pfennigbeträge, soweit sie durch 5 ohne Rest theilbar sind, unter Weglassung der überschießenden Pfennige erhoben. 
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