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Central.Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 11. November 1887. S45.
Inhalt: 1. Versicherungs-Wesen: Rechnungsjahr der auf 3. Bank-Wesen. Status der deutschen Notenbanken Ende
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2. Marine und Schiffahrt: Abänderung des Verzeichnisses Koalhet Kese # 9 von % ern aus
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1. Bersicherungs= Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober 1887 beschlossen, daß das Rechnungsjahr der
auf Grund des Gesetzes vom 5. Mai 1886 gebildeten Berufsgenossenschaften mit dem 1. Januar zu
beginnen und mit dem 31. Dezember abzuschließen hat.
Berlin, den 2. November 1887. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bosse.
2. Marine und Schiffahrt.
Bekanntmachung,
betreffend die Grenzen der Secamtsbezirke, vom 6. November 1887.
Auf Grund des §. 6 des Gesetzes, betreffend die Untersuchung der Seeunfälle, vom 27. Juli 1877
(Reichs-Gesetzblatt Seite 549) hat der Bundesrath beschlossen:
die in der Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Seeamtsbezirken, vom 1. Dezember
1877 (Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 621) aufgeführten Grenzen dieser Bezirke
dahin abzuändern, daß die Nr. 12 künftig zu lauten hat:
12. Bezirk des Seeamts zu Emden — die ostfriesische Küste und das deutsche Rhein-
stromgebiet, soweit letzteres von Seeschiffen befahren wird.
Berlin, den 6. November 1887. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
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