Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

—  45  —

Untertertia:
2  Stunden  wöchentlich.

Plastische  Darstellung  von  geometrischen  Körpern  (Kreidemanier);  hierbei  populäre
Darstellung  der  perspectivischen  und  der  Beleuchtungsgesetze.

Obertertia:
2  Stunden  wöchentlich.
Zeichnen  nach  Gypsmodellen  ornamentalen  Charakters  (Kreidemanier).

Untersecunda:
2  Stunden  wöchentlich:

Fortsetzung  des  Zeichnens  nach  Gypsabgüssen  (Kreidemanier).  Für  begabte  Schüler
Landschaftszeichnen  nach  guten  Vorlagen.

Obere  Klassen:
1  Stunde  wöchentlich.  (Facultativ.)

Zeichnen  nach  Gypsabgüssen.  Uebungen  im  Landschaftszeichnen  nach  guten  Vorlagen
und  nach  der  Natur.

ég  42.  Im  Freihandzeichnen  sollen  Auge  und  Hand  ausgebildet  werden,  Gesehenes  Lehrziel.
ohne  Anwendung  mechanischer  Hilfsmittel  correct  und  geschmackvoll  darzustellen.

§  43.  Unterricht  im  Schönschreiben  wird  nur  den  Schülern  der  zwei  untersten  Schönschreiben.
Klassen  und  zwar  den  Schülern  der  Sexta  in  2,  denen  der  Quinta  in  1  Stunde  wöchentlich
  ertheilt.

Es  steht  aber  in  der  Befugniß  des  Rectors,  einzelne  Schüler  der  folgenden  Klassen

eine  Zeit  lang  und  bis  ihre  Handschrift  sich  gebessert  hat,  der  Theilnahme  an  diesem
Unterrichte  zu  überweisen,  wenn  die  Unleserlichkeit  ihrer  Handschrift  eine  solche  Maßregel
nöthig  macht.

Nicht  nur  der  Schreiblehrer,  sondern  alle  Lehrer,  welchen  schriftliche  Arbeiten  einzureichen
  sind,  haben  streng  darauf  zu  achten,  daß  ihnen  diese  Arbeiten  in  sauberer  und
wohlgefälliger  Handschrift  überreicht  werden.

§  44.  Der  Gesangunterricht  wird  zunächst  allen  Schülern  zur  Ausbildung  ihrer  Gesang.
Stimme,  zur  Erlernung  der  Kirchenmelodieen  für  den  kirchlichen  Gebrauch,  und  zwar  in

den  drei  Unterklassen  in  wöchentlich  2,  in  allen  übrigen  Klassen  in  wöchentlich  1  Stunde
ertheilt.

#  45.  Der  Turnunterricht  wird  für  jede  Klasse  in  wöchentlich  2  Stunden  ertheilt.  Turnen.

Wie  viel  und  welche  Klassen  dabei  zu  einer  Abtheilung  vereinigt  werden,  ist  unter  Be-1584.

  1