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Untertertia:
2 Stunden wöchentlich.
Plastische Darstellung von geometrischen Körpern (Kreidemanier); hierbei populäre
Darstellung der perspectivischen und der Beleuchtungsgesetze.
Obertertia:
2 Stunden wöchentlich.
Zeichnen nach Gypsmodellen ornamentalen Charakters (Kreidemanier).
Untersecunda:
2 Stunden wöchentlich:
Fortsetzung des Zeichnens nach Gypsabgüssen (Kreidemanier). Für begabte Schüler
Landschaftszeichnen nach guten Vorlagen.
Obere Klassen:
1 Stunde wöchentlich. (Facultativ.)
Zeichnen nach Gypsabgüssen. Uebungen im Landschaftszeichnen nach guten Vorlagen
und nach der Natur.
ég 42. Im Freihandzeichnen sollen Auge und Hand ausgebildet werden, Gesehenes Lehrziel.
ohne Anwendung mechanischer Hilfsmittel correct und geschmackvoll darzustellen.
§ 43. Unterricht im Schönschreiben wird nur den Schülern der zwei untersten Schönschreiben.
Klassen und zwar den Schülern der Sexta in 2, denen der Quinta in 1 Stunde wöchentlich
ertheilt.
Es steht aber in der Befugniß des Rectors, einzelne Schüler der folgenden Klassen
eine Zeit lang und bis ihre Handschrift sich gebessert hat, der Theilnahme an diesem
Unterrichte zu überweisen, wenn die Unleserlichkeit ihrer Handschrift eine solche Maßregel
nöthig macht.
Nicht nur der Schreiblehrer, sondern alle Lehrer, welchen schriftliche Arbeiten einzureichen
sind, haben streng darauf zu achten, daß ihnen diese Arbeiten in sauberer und
wohlgefälliger Handschrift überreicht werden.
§ 44. Der Gesangunterricht wird zunächst allen Schülern zur Ausbildung ihrer Gesang.
Stimme, zur Erlernung der Kirchenmelodieen für den kirchlichen Gebrauch, und zwar in
den drei Unterklassen in wöchentlich 2, in allen übrigen Klassen in wöchentlich 1 Stunde
ertheilt.
# 45. Der Turnunterricht wird für jede Klasse in wöchentlich 2 Stunden ertheilt. Turnen.
Wie viel und welche Klassen dabei zu einer Abtheilung vereinigt werden, ist unter Be-1584.
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