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Central.Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
Berlin, Freitag, den 13. April 1888.
l15.
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbe-Wesen: Bekanntmachung,
betreffend die Untersuchung von Farben, Gespinnsten und
Geweben auf Arsen und Zinn. .Seite 131
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
März 18884 . 136
3. Zol und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande
oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 138
4. Versicherungs-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die von
den Gemeindebehörden innerhalb des Königreichs Preußen,
1
5.
6.
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des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont, sowie des Ge-
bietes der freien und Hansestadt Lübeck aufzustellenden
Verzeichnisse der Unternehmer unfallversicherungspflichtige,
land= und forstwirthschaftlicher Betriebe
Konsulat-Wesen: Todesfall .. 140
Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahne von Civil—
stands-Akten im deutschen Schutzgebiete Togoo . 140
Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiete 114440
1. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Untersuchung von Farben, Gespinnsten und Geweben auf Arsen und Zinn.
Vom 10. April 1888.
Auf Grund der Vorschriften im §. 1 Absatz 3 und 8. 7 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Ver-
wendung gesundheitsschädlicher Farben bei der Herstellung von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und
Gebrauchsgegenständen, vom 5. Juli 1887 (R.G.Bl. S. 277) bestimme ich, daß bei der Feststellung
des Vorhandenseins von Arsen und Zinn in den zur Herstellung von Nahrungs= und Genußmitteln ver-
wendeten Farben und bei der Ermittelung des Arsengehaltes der unter Benutzung arsenhaltiger Beizen
hergestellten Gespinnste und Gewebe nach Maßgabe der beiliegenden Anleitung zu verfahren ist.
Berlin, den 10. April 1888.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
v. Boetticher.
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