Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

Annahme-Erklärung. 
übernehme . die Verpflichtung, die innen verzeichneten Zuckerprodukte (zuckerhaltigen Fabrikate) in unver- 
änderter Gestalt und Menge noch heut (bis zum — fen 
) der benannten Zuckerfabrik (der be- 
nannten Niederlage) zuzuführen und daselbst zur Abfertigung zu gestellen. 
Zugleich erkläre 
für verpflichtet, für die auf diesen Zuckerprodukten (zuckerhaltigen Fabrikaten) ruhenden 
Abgaben zu haften, bis der Uebergang in die Empfangs-Fabrik (Niederlage) steueramtlich bescheinigt ist. 
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den ten
	        
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