Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. Juli 1888. O31. 
Inhalt: 1. Eisenbahn -Wesen: Ergänzungen und Ab- is s. - 
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4. und Beilage: Zoll- und Steuer-Wesen: Neue Redaktion 2 Kollee vh Ausweisung von Ausländern aus dem 
der Anweisung zur Ausführung des Vereinszollgesetzes; 6DDDDDD NA ö84 
  
  
1. Eisenbahn-Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend Ergänzung und Abänderung des §. 48 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen 
Deutschlands, sowie der Anlage D zu diesem Paragraphen. 
Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 
5. d. Mts. nachstehende Ergänzungen und Abänderungen des §. 48 des Betriebs-Reglements für die 
Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Anlage D zu diesem Paragraphen beschlossen: 
I. Die Bestimmung im §. 48 A 3 d. erhält folgende Fassung: 
„Knallquecksilber, Knallsilber und Knallgold, sowie die damit dargestellten Präparate (wegen 
Zündungen, Zündhütchen, Knallbonbons und Knallerbsen vergl. Anlage D I, III, Ilb und lllO' 
II. 1. In I der Anlage D ist am Schlusse des dritten Absatzes hinter den Worten „ausgeschlossen sind“ 
einzuschalten: 
(wegen Feuerwerkskörper aus Mehlpulver siehe IIId und wegen bengalischer Schellack- 
präparate IVa)j; 
2. Hinter IIl ist unter III d folgende Bestimmung einzuschalten: 
III d. Feuerwerkskörper, welche aus gepreßtem Mehlpulver und ähnlichen Gemischen 
bestehen, werden unter folgenden Bedingungen befördert: 
1. Dieselben dürfen keine Mischungen von chlorsauren Salzen mit Schwefel und salpeter- 
sauren Salzen, ferner von chlorsaurem Kali und Blutlaugensalz, sowie kein Ouecksilber- 
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