Bezeichnung
der
Eisenbahn.
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Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung
der Verwaltungsbehörde, an
welche die Bewerbungen zu
richten sind, soweit nicht in
den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
IV. Grohherzogthum Baden.
1. Hessische Ludwigs-Eisenbahn für die
Strecken Mannheim-hessische
Grenze gegen Lampertheim und
Eberbach—hessische Grenze gegen
Erbach.
2. Mannheim — Weinheimer Eisen-
bahn.
I. Darmstadt — Elberstädter Eisen-
bahn.
2. Darmstadt — Griesheimer Eisen-
bahn.
3. Hessische Ludwigs- Eisenbahn für die
Strecken Lampertheim — badische
Grenze gegen Mannheim und
Stationsdiener Bahnwärter,“
Weichenwärter,“ Stations.
aufseher, Magazinsauf-
seher, Ladmeister, Telegra-
phisten,““ Billet= und Ge-
päckerpedienten,““ Güter-
expedienten bezw. Gehül-
fen,“ Stationsverwalter
II. und III. Klasse.“ Sta-
tionsassistenten, Sta-
tionsgebülfen bezw. Diur-
nisten, Zugführer, Kon-
dukteure, Bremser, Wagen-
wärter, Wagenaufseher.
Subaltern= und Unterbeamte.
Eine Alters.
grenze ist für
die badischen
Strecken nicht
festgesetzt.
40 Jahre.
Verwaltungsrath der Hessi-
schen Ludwigs-Eisenbahn=
gesellschaft zu Mainz.
Betriebsverwaltung hessischer
Nebenbahnen zu Darmstadt.
V. Großherzogthum Helsen.
Weichenwärter, Stations-
wärter, Schaffner.
Weichenwärter, Stations.
wärter, Schaffner.
Stationsdiener, Bahnwärter,“
Weichenwärter,“ Stations-
aufseher, Magazinsauf-
Bis zum noch
nicht zurückge-
legten 40. Le-
bensjahre.
Desgleichen.
Eine Alters-
grenze ist für
die hessischen
Betriebsverwaltung Hessischer
Nebenbahnen zu Darmstadt.
Desgleichen.
Verwaltungsrath der Hessi-
schen Ludwigs-Eisenbahn.
gesellschaft zu Mainz.
*) Die Bahn-
und Weichen-
wärter finden
nur dann Berück.
sichtigung, wenn
sie längere Zeit
bei der Unter-
haltung und Er-
neuerung des
Oberbaues, so-
wie im Bahn-
bewachungs- und
Signaldienst ei-
ner im Betriebe
befindlichen Bahn
thätig oder beim
Eisenbahn- Neu-
bau beschäftigt
gewesen sind.
**) Zur Erlangung
der mit be-
zeichneten Siel-
len ist eine Prü-
fung erforder-
lich; diese Stel-
len werden nur
zur Hälfte mit
Militäranwär-
tern besetzt.
Die Wagen-
warter= und
Wagenauf.
seher. Stellen
sind den mittech-
nischer Vorbil-
dung versehenen
Militäranwär-
tern vorbehalten.
Bei der Be-
setzung sind die
für den Staats-
elsenbahndienst
s106 veeserk“ Be-
jiehung gültigen
Vorschriften zin
Anwendung zu
bringen.
*) Die Bahn-
und Weichen-
wärter finden
nur dann Berück-