Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

Muster 15 zu §. 84. 
Meldeschein zum freiwilligen Eintritt. 
Dem (Stand oder Gewerbe) (Vor- 
und Familiennamen), welcher am ten 18 zu (Ort, 
Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat) geboren ist und sich gegenwärtig zu (Ort) 
im diesseitigen Aushebungsbezirk aufhält, wird hierdurch die Erlaubniß, sich zum freiwilligen Dienst- 
eintritt (auf drei oder vier Jahre oder in eine Unteroffizierschule) zu melden, ertheilt. 
Dieser Schein behält seine Gültigkeit bis zum 31sten März 18 
, den ten 18 
Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks 
(I. S.) 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Anmerkung: Der Schein ist in der Größe eines Viertelbegens anzulegen.
	        
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