Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

  
  
Deutsches Reich. 
Unterscheidungs-Signal. (Reichsadler.) 
Ichiffs- SZertifikat. 
Die unterzeichnete Behörde bezeugt hierdurch, daß in das von derselben kraft gesetzlicher An- 
ordnung geführte Schiffsregister 
das Schiff 
unter Nr. auf Grund glaubhafter Nachweisungen am 18 
eingetragen ist, wie folgt: 
1. Name des Schiffes: 
2. Gattung: 
3. Größe und Ladungsfähigkeit: Die nach §. 25 Nr. der Schiffsvermessungs- 
ordnung ausgenommenen Hauptmaaße sind: Länge Meter: Breite = Meter; 
Tiefe — Meter; größte Länge des Maschinenraum — Meter. 
Die Vermessung erfolgte auf Grund der Schiffsvermessungsordnung vom 20. Juni 
1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 190) nach dem Verfahren und beträgt: 
. Britische 
Kubikmeter. Registertons. 
a) der Brutto-Naumgehalt des Schiffes . 
b) der Netto-Raumgehalt des Schiffes nach deusschem 
Abzugsverfahren (§§. 148 und 15 der Schiffsver- 
messungsordnung) 
e) der Netto-Raumgehalt des Schiffes nach orilischem üb- 
zugsverfahren (§. 17 der Schiffsvermessungsordnung). 
  
in Worten: 
zu h) Kubikmeter, 
gleich britischen Registertons. 
zu c) Kubikmeter, 
gleich britischen Registertons. 
4. Zeit und Ort der Erbauung: 
5. Heimathshafen: