Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

— 337 — 
Aulage R 1. 
Anmeldung 
zur 
Denaturirung von Branntwein. 
(Für alle Gewerbetreibenden u. s. w. mit Ausschluß der Essigfabrikanten.) 
  
  
  
  
  
melde. d. Untterzeichnete den umstehend ausgeführtel Branmwein zur Denaturirung mit 
.... an. Die Denaturirung soll 
stattfinden. 
EIII 18. 
Vor- Register: 
Kontobuch der Brennerei Nr. Die Anmeldung ist heute vorgelegt 
V sschein--E pit 68 Register Nr. und im Denaturirungs-Register unter 
Branntwein-Niederlage-Register Nr. Nr. eingetragen. 
Konto-Register der Reinigungsanstalt Nr. 
„ den ten 18 
Amt. 
# — 
# 
·# 
  
Anleitung. 
Mittelst eines Formulars dürfen nur gleichartige Deaturirungen angemeldet werden. Die ersten 5 Spalten sind vom 
Anmelder, die Ubrigen von den Steukaussichtsveamten auszufü 
. Zu Spalien 6 und 8. Bei jeder Feststellung des Brutto- und Nettogewichts elnes Gebindes sind Bruchtheile eines Kilo- 
gramm, wenn sie unter einem halben Kilogramm bleiben, außer Betracht zu lassen, wenn sie aber ein halbes Kilogramm 
er mehr betragen, als ein halbes Kilogramm anzune ehme 
Welche von den in Spalte 7 beeichneten beiden Arten der Tornermtelung. ur Anwendung gekommen, ist von den Steuer- 
wasiciern duch Vorsedem des Buchstabens a oder b vor das ermittehne Taragewicht ersichtlich zu machen. 
. Zu Spalte 13. Belt jeder Feststellung giner Litermenge sind in der Schlußsumme ich nergebende Biuchlhelle des Liter, 
enn, lie unter . halben Liter bicen, unberücksichtigt zu lassen, anderenfalls auf ein ganzes Liter abzurunden. 
4.l Zu Spalte 14. Die nach dem bentchen Hroentsag berechnete Menge des Denalmirungni#ch ist für die Ausführung 
der Denatnrirung in der Art abzurunden 
a) bei dem algemeinen hwen Ppridinbasen, Terpentinöl nnd Schwefeläther, Literbrüche bis einschließ- 
lich 0 Liter, größere Literbrüche mit 1 Liter angesetzt werder 
b) bei Lieit mindestens 1.20 Liter in Ansatz kommt und jedes angesangene ½90 Liter als volles 1 Liter gilt. 
51.#
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.