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Verzeichniß II,
enthaltend
diejenigen ganz oder theilweise nicht metallenen Bestandtheile und Inventarienstücke
von Seeschiffen, deren Verwendung sich speziell nachweisen läßt, nebst Angabe der
zur Anfertigung dieser Gegenstände im Inlande für die Gewährung der Zollfreiheit
in Betracht kommenden nicht metallenen Materialien.
Bezeichnung der
Lau-
fende
Nummer. Gegenstände. Materialien.
I. 2. 3. .
1.] Die Takclage. Segeltuch, Flaggentuch, lohgahres
2. Das Tauwerk. Leder, Tafel= und Fensterglas
3. Die Segel. aller Art.
4. Das Steuermannsgut. D
5. Das Bootsmannsgut.
6. Das Zimmermannsgut. 6
7.,Die Boote mit Zubehör.
8.Presennings.
9. Deck= und Seitenfenstergläser.
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