Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Bezeichun 
Altersgrenz.. der Verwal#an bbehrde. an 
Bezeichnung Bezeichnung bis N #elcher welche dle Beeerbungn ꝛ 
der der Stellen, welche vorzugs- anwärter richten sind, soweit nicht in Bemerkungen 
* bah weise mit Militäranwärtern berücksichiigt der Ja gen. 
isenbahn. andere Anstellungsbehörden 
zu besetzen find. rseen ausdrü dt 4 b chnet 
4. Stratenbahn“ au#geldurg. Pfalz. Unterbeamte, soweit dieselben 40 Jahre. Vorstand der Pfalzburger 
burg- Wilsb elnertechntschen Ausbildung. 33 zu 
nicht bedürfen. Pfal 
5. Straßenbahn Mülhausen-Ensis. Desgleichen. 40 Vorstand der Straßenbahn. 
heim. Sm#ischatt Dlhausen- 
eim-Wittenheim zu 
6. Straßenbahn Mülhausen Ill- Desgleichen. 40 Mülhausen 1/Ell. 
zach-Wittenhelm 
7. Straßenbahn von Straßburg nach Desgleichen. 40 
Markolsheim mit Abzweigung von son der Straßburger 
Boofszheim nach Nheinau. Site, Pöngselsca zu 
8. Straßenbahn von Straßburg nach Desgleichen. 40 
Truchtersheim. 
  
  
  
  
Berlin, den 9. August 1889. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Bosse. 
Bekanntmachung, 
betreffend Abänderung und Ergänzung des Verzeichuisses der zum Gebrauche für die bewaffnete 
Macht vorbereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände. 
Auf Grund des §. 35 Ziffer 7 der Militäc-Transpork Ordnung für Eisenbahnen im Frieden (Friedeus- 
Transport-Ordnung) vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 23 ff.) haben die vereinigten Ausschüsse 
des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen 
folgende Bestimmung getroffen: 
„In dem Verzeichnisse der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe 
und 2 Munitionsgegenstände ([. Bekanntmachung vom 7. März 1888 — Central-Blatt S. 106) sind: 
1. unter A die Nummern 4. „Nasse Schießwolle (d. h. Schießwolle mit 15 und mehr Prozent 
Wassergehalt)“ und 8. „Raketen und Sheladene Raketenhülsen“ zu streichen, 
. die Nummern 5, 6. 7 und 9 in 4, 5, 6 und 7 abzuändern, 
Hin der Ueberschrift B vor II die Ziffer „la,“ und hinter III die Ziffer „IIId“ einzuschalten, 
unter B als neue Nummer 
1 a. „Nasse gepreßte Schießbaumwolle mit 15 und mehr Prozent Wassergehalt“ 
und hinter Nummer 3 als neue Nummer 
Za. „Raketen und geladene Raketenhülsen“ 
einzufügen. 
Berlin, den 10. August 1889. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boetlicher. 
sr
	        
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