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Bezeichun
Altersgrenz.. der Verwal#an bbehrde. an
Bezeichnung Bezeichnung bis N #elcher welche dle Beeerbungn ꝛ
der der Stellen, welche vorzugs- anwärter richten sind, soweit nicht in Bemerkungen
* bah weise mit Militäranwärtern berücksichiigt der Ja gen.
isenbahn. andere Anstellungsbehörden
zu besetzen find. rseen ausdrü dt 4 b chnet
4. Stratenbahn“ au#geldurg. Pfalz. Unterbeamte, soweit dieselben 40 Jahre. Vorstand der Pfalzburger
burg- Wilsb elnertechntschen Ausbildung. 33 zu
nicht bedürfen. Pfal
5. Straßenbahn Mülhausen-Ensis. Desgleichen. 40 Vorstand der Straßenbahn.
heim. Sm#ischatt Dlhausen-
eim-Wittenheim zu
6. Straßenbahn Mülhausen Ill- Desgleichen. 40 Mülhausen 1/Ell.
zach-Wittenhelm
7. Straßenbahn von Straßburg nach Desgleichen. 40
Markolsheim mit Abzweigung von son der Straßburger
Boofszheim nach Nheinau. Site, Pöngselsca zu
8. Straßenbahn von Straßburg nach Desgleichen. 40
Truchtersheim.
Berlin, den 9. August 1889.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bosse.
Bekanntmachung,
betreffend Abänderung und Ergänzung des Verzeichuisses der zum Gebrauche für die bewaffnete
Macht vorbereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände.
Auf Grund des §. 35 Ziffer 7 der Militäc-Transpork Ordnung für Eisenbahnen im Frieden (Friedeus-
Transport-Ordnung) vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 23 ff.) haben die vereinigten Ausschüsse
des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen
folgende Bestimmung getroffen:
„In dem Verzeichnisse der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe
und 2 Munitionsgegenstände ([. Bekanntmachung vom 7. März 1888 — Central-Blatt S. 106) sind:
1. unter A die Nummern 4. „Nasse Schießwolle (d. h. Schießwolle mit 15 und mehr Prozent
Wassergehalt)“ und 8. „Raketen und Sheladene Raketenhülsen“ zu streichen,
. die Nummern 5, 6. 7 und 9 in 4, 5, 6 und 7 abzuändern,
Hin der Ueberschrift B vor II die Ziffer „la,“ und hinter III die Ziffer „IIId“ einzuschalten,
unter B als neue Nummer
1 a. „Nasse gepreßte Schießbaumwolle mit 15 und mehr Prozent Wassergehalt“
und hinter Nummer 3 als neue Nummer
Za. „Raketen und geladene Raketenhülsen“
einzufügen.
Berlin, den 10. August 1889.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
von Boetlicher.
sr