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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und guchhandlungen.
XVII. Jahrgang. 3 Berlin, Freitag, den 20. Dezember 1889. 1 52.
Inhalt: 1. Zell- und Stener- Wesen: Zollfreiheit der 2. Militär-Wesen: Nachtrags-Verzeichniß höherer Lehranstalten,
Geschenke eines fremden Staatsoberhauptes; — Stener. welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen-
freiheit des zur Herstellung von Lacken und Polituren schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Mili-
verwendeten Branntweins; — Abänderung des Regulatios tärdienst bercchtigt find 596
für Hripattransitlager von den in Nr. 9 des Zolltarifs ts
aufgeführten Waaren (Getreide 2c.); — Regulativ über siyes eines Konfuls 593.
den goll- eder steueramtlichen Verschluß von Schiffen.
welche den Rhein und seine konventionellen Nebenflüsse
4. Valizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
befahren Seite 580 5908.
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8. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Verlegung des Amts.
„ Reichsgebiete. ..
1. Zoll-- und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage beschlossen, daß Gegenstände, welche als Ge-
schenke eines fremden Staatsoberhaupts eingehen, mit Zustimmung der obersten Landessinanzbehörde des
Bestimmungsorts der Geschenke zollfrei abzulassen sind.
Berlin, den 5. Dezember 1889.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr von Malgaahn.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember d. J. im Verfolg der Bestimmung unter
Ziffer 8 des Beschlusses vom 21. Juni v. J., die Denaturirung des Branntweins betreffend (vergl.
Central-Blatt von 1888 Seite 227), das Folgende beschlossen:
a) die Steuerfreiheit für den zur Herstellung von Lacken und Polituren verwendeten Branntwein
wird, wenn die Lacke und Polituren nicht zur Verarbeitung im cigenen Fabrikationsbetriebe,
sondern zum Handel bestimmt sind, nur unter der Bedingung gewährt, daß dieselben mindestens
10 Prozent an Schellack oder sonstigen Harzen enthalten:
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