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5. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der thüringische Zoll= und Handelsverein führt vom 1. April 1890 ab die Bezeichnung „Thüringischer
Zoll= und Steuerverein“. An die Stelle des General-Inspektors des thüringischen Zoll= und Handels-
vereins ist der „General-Direktor des thüringischen Zoll= und Steuervereins“ zu Erfurt getreten. Demselben
sind innerhalb seines Geschäftsbezirks
a) die Hauptsteuerämter oder, soweit in einzelnen Vereinsstaaten und Staatsgebieten die Haupt-
amts-Bezirksorganisation nicht besteht, die mit der Erhebung und Verwaltung der Zölle und
Reichssteuern befaßten Steuerstellen;
b) sieben Oberkontrolebeamte l. Klasse (Bezirks-Steuer-Inspektoren)
unmittelbar unterstellt.
In jedem Staate oder Staatsgebiete, in welchem die Hauptamts-Bezirksorganisation nicht ein-
geführt ist, werden von einer oder mehreren Steuerstellen als „Bezirkssteuerämtern“ unter der Kontrole
des General-Direktors hauptamtliche Geschäfte wahrgenommen.
Die Bezirke der Hauptsteuerämter, Bezirkssteuerämter und Bezirks-Steuer-Inspektionen sind in
nachstehender Weise gebildet:
Schwarz-
Sachsen= Sachsen= Sachsen- Sachsen- Schwarz- Schwarz- Reuß Reuß
Preußen Weimar Meiningen Altenburg Coburg und Sonders- burg- älterer jüngerer
Gotha hausen Rudolstadt Linie Linie
A. Hauptämter.
1. Erfurt. 8. Alten- 14. Gera.
Stadt= und- burg. Fürstenthum
Landkreis Herzogthum Reuß
Erfurt, Sachsen- jüngerer
Kreise Altenburg. Linie.
Ziegenrück,
Schleu-
singen und
Schmal-
kalden.
B. Bezirkssteuerämter.
2. Weimar. 5. Meinin- 9. Gotha. 11. Arn- 12. Rudol-
I. und II. gen. Herzogthum stadt. stadt.
Verwal= Kreise Mei- Sachsen= Oberherr= Oberherr= thum Reuß
tungsbezirk ningen, Gotha, schaft des schaft des
ausschließ= Hildburg- ausschließ= Fürsten= Fürsten-
lich des hausen und lich des thums thums
Amts= Sonneberg. früheren Schwarz= Schwarz-
gerichts- Amtsbezirks burg- burg-
bezirks Volkenroda. Sonders= Rudolstadt.
Allstedt. hausen.