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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XVIII. Jahrgang
Berlin, Freitag, den 17. Januar 1890. Nr 3.
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in 2. Konsulat- Wesen: Bestellungen von Konsular-Agenten;
dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuer- — Todesfall ...... 13
stellen; — desgl. der Zuckersteuerstellen: — Abänderung
des Verzeichnisses der Uebergangsstraßen für Branntwein= 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
sendungen aus Luxemburg . Seite 11 Reichsgebiete...... 13
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Es ist ertheilt worden
dem Steueramt I. zu Winsen a. Luhe im Bezirk des Hauptzollamts zu Harburg die Befugniß
zur Abfertigung von Rohtaback, welcher mit Begleitschein I unter Eisenbahnwagenverschluß eingeht;
dem Steueramt l. zu Simmern im Bezirk des Hauptsteueramts zu Kreuznach die Befugniß
zur Erhebung von Uebergangsabgaben und zur Erledigung von Uebergangsscheinen:
dem Steueramt l. zu Gütersloh im Bezirk des Hauptsteueramts zu Minden die allgemeine Be-
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II einschließlich derjenigen über inländisches Salz:
dem Hauptzollamt zu Geestemünde die Ermächtigung zur Abfertigung der unter die Tarif-
nummern 22f, 22g1, 22g2 und die Anmerkung zu 22f und g fallenden Waaren zu andern als den
höchsten Zollsätzen dieser Nummern:
dem Salzsteueramt I. zu Unna- Königsborn im Bezirk des Hauptsteueramts zu Dortmund
die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide für den Mühlenbesitzer Karl Bremme
in Unna:
dem Nebenzollamt l. zu Csymochen im Bezirk des Hauptzollamts zu Prostken die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über alle diejenigen Waaren, welche bei dem Kaiserlich russischen
Zollamt III. Klasse in Lipowka zum Eingange nach Rußland abgefertigt werden dürfen, mit der Maß-
gabe, daß eine Niederlegung dieser Waaren in Czymochen zur gelegentlichen Weiterbeförderung nicht
stattfinden darf:
dem Hauptsteueramt für inländische Gegenstände zu Berlin und seinen ständigen Abfertigungs-
stellen die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Branntwein und
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