Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

 
 
 
 
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Außerdem ist in Spalte 4 folgende Bemerkung aufzunehmen: 
„Ungefärbte Faßbodentheile aus anderem als Eichenholz werden, sofern sie nicht durch Spalten 
hergestellt sind, wie Bretter behandelt."  
12.   Der Bemerkung in Spalte 4 zu Nr. 526 ist am Schlusse folgender Satz anzufügen: 
„Hierher gehören nur die zum Toilettengebrauch dienenden Handfächer, nicht aber fächer— 
förmige Ofen- und Kaminvorsetzer und fächerförmige Gegenstände für den Zimmerschmuck etc.“ 
13.   Bei Nr. 571 ist in Spalte 4 folgende Bemerkung aufzunehmen: 
„Für die Unterscheidung von Seilen, Tauen und Stricken der Nr. 571 von ähnlichen Seiler- 
waaren (Bindfaden, Stränge etc.) der Nr. 572 ist die Dicke der Fabrikate der Art maßgebend, 
daß solche von mehr als 4 mm Dicke unter der ersteren, solche von einer Dicke von 4 mm 
oder darunter aber unter der letzteren Nummer nachzuweisen sind." 
14.   Die bisherige Nr. 602 ist in zwei Nummern zu zerlegen wie folgt: 
 
Spalte 1. Spalte 2. Spalte 3. Spalte 4. Spalte 5. Spalte 6. 
602a Bier aller Art th: 25a   —     — 
 in Fässern. auch Meth  (Wie bisher  
602b Bier: in Flaschen. 25a bei Nr. 602.) — 24 Kst. 
15.   Desgleichen die bisherige Nr. 605 wie folgt: 
Spalte 1. Spalte 2. Spalte 3. Spalte 4. Spalte 5. Spalte 6. 
605 a Vorstehend nicht genannter 25 b (*2) 
Branntwein: in Fässern. 
605b -: in Flaschen. 25 b (*2) 
III. Verzeichniß der Massengüter, 
(Wie bisher bei Nr. 605.) 
auf welche die Bestimmung im §. 11 Absatz 2 Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, 
betreffend die Statistik des Waarenverkehrs, Anwendung findet. 
1.   Vor „Knochenkohle", Nr. 167 des statistischen Waarenverzeichnisses, ist ein neuer Artikel in folgender 
Fassung einzuschalten: 
Spalte 1. Spalte 2.  
166b Knochenasche (weißgebrannte Knochen, künstlicher phosphorsaurer Kalk). 
2.   Bei „Superphosphat etc.“, Nr. 205 des statistischen Waarenverzeichnisses, sind hinter dem Worte 
„Superphosphat“ das Semikolon und die darauf folgenden Worte „auch künstlicher phosphorsaurer 
Kalk (Knochenasche, weißgebrannte Knochen)“ zu streichen.  
3.   Bei „Bau= und Nutzholz: eichene Faßdauben etc.“, Nr. 417 des statistischen Waarenverzeichnisses, ist 
in Spalte 2 am Schlusse ein Komma zu setzen und folgender Zusatz zu machen: 
„sowie ungefärbte durch Spalten aus Eichenholz hergestellte Faßbodentheile". 
4.   Bei „Bau= und Nutzholz: Faßdauben etc., nicht unter Nr. 417 fallend“, Nr. 421 des statistischen 
Waarenrverzeichnisses, ist in Spalte 2 am Schlusse ein Komma zu setzen und folgender Zusatz zu 
machen: 
„sowie ungefärbte durch Spalten aus anderem als Eichenholz hergestellte Faßbodentheile.“ 
 
5. Militär= Wesen. 
 
Bekanntmachung. 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 8. August v. J. (Central-Blatt S. 460) werden hierunter die- 
jenigen Abänderungen veröffentlicht, welche seitdem in dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern 
vorbehaltenen Stellen (Bekanntmachung vom 24. Juni 1887, Central-Blatt Anhang S. 217) eingetreten sind. 
 
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