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Dritter Nachtrag
zu
dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen.
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vorbehalten, so-
fern etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber nur im Wege des Aufrückens oder der
Beförderung zugänglich sind, sind mit einem bezeichnet.
Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behbörden, an welche
die Bewerbungen zu
richten sind, wenn es nicht
die Behörde selbst ist, bei
welcher die Anstellung
gewünscht wird.
Bemerkungen.
I. Königreich Preußen.
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
(Unter Ziffer 3 „Allgemeine Bauverwaltung“ des Gesammtverzeichnisses (Central-Blatt 1887, S. 223) ist hinzuzusetzen:)
Bei der Königlichen Kanal-Kommission zu Münster:
Büreaubeamte
mindestens zur Hälfte.
Die Stellen bestehen nur
für die Dauer des Baues
des Schifführtskanalg von
Dortmund nach den Ems-
häfen.
V. Ministerium für Handel und Gewerbe.
(Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 223 —.)
Statt Regierung zu
Schleswig ist zu setzen:
Regierungs-Präsident
zu Schleswig.
II. Königreich Bayern.
A. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.
3. Verkehrsanstalten:
(Gesammtverzeichniß
S. 229/30 —.)
a) Staatseisenbahnverwaltung, Boden-
seedampfschiffahrt und Ludwig-Donau-
Main-Kanal:
*Oberbüreaudiener (hinter Generaldirektions.
diener),
[Thurmwärter (hinter Büreaudiener),
Stationswärter (hinter Matrosen).
Central-Blatt
1887,
Generaldirektion der
Königlichen Staatseisen-
bahnen.