Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

— 51 — 
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Das Steueramt l. zu Grumbach im Bezirk des Hauptsteueramts zu Kreuznach ist in ein 
Steueramt II. umgewandelt worden. 
Dem Steueramt l. zu Düren im Bezirk des Hauptzollamts zu Aachen ist die Befugniß zur Er- 
ledigung von Uebergangsscheinen über Bier, und dem Steueramt l. zu Rathenow im Bezirk des Haupt- 
steueramts zu Brandenburg a. Havel die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide 
für C. Hübener Nachfolger daselbst ertheilt worden. 
Im Königreich Bayern. 
Den Aufschlag-Einnehmereien zu Bruchmühlbach im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau 
i. Pfalz und zu Hammelburg im Bezirk des Hauptzollamts zu Schweinfurt ist die Befugniß zur Aus- 
fertigung von Branntwein-Versendungsscheinen I und II ertheilt worden. 
Im Königreich Sachsen. 
 Den Zoll-Expeditionen auf dem Berliner, dem Dresdener Bahnhof und auf der Post in Leipzig 
ist die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Tarifnummern 2c, 22 a, b, f, g1 und g2 und An- 
merkung zu f und g und der Zoll-Abfertigungsstelle auf dem Bahnhof zu Plauen die Befugniß zur 
Abfertigung von Waaren der Tarifnummer 2c zu andern als den höchsten Sätzen dieser Nummern bei- 
gelegt worden. 
Im Großherzogthum Baden. 
Die Ober-Einnehmerei zu Bretten ist zur Vornahme von Umladungen unter Wagenraumver= 
schluß beförderter Zollgüter bei eintretenden Unglücksfällen und zur Wiederanlegung des zollamtlichen 
Verschlusses an Eisenbahnwagen bei Verschlußverletzungen ermächtigt worden. 
 
In Bezug auf die Zuckersteuerstellen (vergl. das Verzeichniß auf Seite 541 ff. im Jahrgang 
1889) ist nachstehende Aenderung eingetreten: 
Im Königreich Preußen. 
Im Bezirk des Hauptsteueramts Prenzlau ist die bisher selbständige Zuckersteuerstelle zu Stras- 
burg II. M. mit dem Steueramt II. daselbst vereinigt worden. 

	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.