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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durc#; alle WVostaustalten und Buchhandlungen.
XIX. Jahrgang. 1 Berlin, Freitag, den 15. Mai 1891. R 20.
Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Ermächtigung zur Ausstellung 3.
ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Ruß- April 1891.. 992
land... SSeeite 91 4. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur-Ertheilung 94
2. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Ciovil- 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
standsakten im Schutzgebiet Togonon 9w1 Reichsgebiet.. 9t4
1. Militär Wesen.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 15. Juni 1886 (Central-Blatt 1886 S. 195) wird hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für die Dauer der Erkrankung des Dr. G. Lindes zu St. Petersburg
an Stelle desselben dem Dr. Adolf Wagner daselbst auf Grund des F§F. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung
die Ermächtigung ertheilt worden ist, die im S. 42 unter Ziffer 13 und b bezeichneten Zeugnisse über die
Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren
dauernden Aufenthalt im innern Rußland haben.
Berlin, den 12. Mai 1891.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
2. Kolonial= Wesen.
Auf Grund des F. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-
Gesetzbl. 1888 S. 75), der Kaiserlichen Verordnung vom 21. April 1886 und des 5. 1 des Gesetzes
vom 4. Mai 1870 ist den nachbenannten Personen:
a) dem interimistischen Kaiserlichen Kommissar für Togo, Grafen Pfeil;
b) dem stellvertretenden Sekretär bei dem Kaiserlichen Kommissariat für Togo, Gerichtsaktuar
von Hagen, in Fällen der Abwesenheit oder Verhinderung des interimistischen Kommissars
für ihre Person und die Dauer ihrer amtlichen Thätigkeit im Schutzgebiet von Togo die Ermächtigung
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind,
sowie die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
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