Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  23.  Februar  1893.

 

Inhalt:
lihe  Verordnung,  betreffend  den  Anschluß  der  von  Dbrer  Ma.  westät7  der  Verewigten  Königin  Wittwe  gestifteten
lga-Medaille  für  Verdienste  um  das  rothe  Kreuz  an  den  Orden.  Vom  17.  Februar  1893.  —
Surlriolgared  des  Tusti  ministerimm,  betreffend  die  Ernennung  5  Mitglieds  des  gewerblichen  Sachvertändigenvereins
  für  Württemberg,  Baden  und  Hessen.  Vom  10.  Februar  1893.  Bekanntmachung  der  Miniterien
  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend  Abänderung  *W“  Vetzeicnssses  der  Civilvorsitzenden  der
Ersatzkommissionen.  Vom  9.  Februar  1893.

Köni

Gz  —

 

 

Königliche  Verordnung,
betreffend  den  Anschluß  der  von  Ihrer  Kajestät  der  verewigten  Königin  Wittwe  gestifteten  Karl-Olga-Medaille
  für  Verdienste  um  das  rothe  Krenz  an  den  Olga-Orden.

Vom  17.  Februar  1893.

Wir  Wilhelm  II,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg
thun  kund  und  fügen  hiemit  zu  wissen:

In  der  Absicht,  die  von  Ihrer  Majestät  der  Höchstseligen  Königin  Olga
aus  Anlaß  des  25jährigen  Regierungsjubiläums  Seiner  Majestät  des  verewigten
Königs  Karl  gestiftete  „Karl-Olga-Medaille  für  Verdienste  um  das  rothe  Kreuz“  zur
fortdauernden  Erinnerung  an  die  hohe  Stifterin  zu  erhalten  und  die  Verleihung  dieses
Ehrenzeichens  auch  fernerhin  zu  ermöglichen,  haben  Wir  Uns  bewogen  gefunden,  die
Medaille  dem  Olga-Orden  anzuschließen  und  an  die  Stelle  der  bisherigen  über  deren
Verleihung  bestehenden  Vorschriften  die  nachfolgenden  Bestimmungen  zu  setzen: