— 141 —
Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und BVuchhandlungen.
XIX. Jahrgang. Verlin, Freitag, den 12. Juni 1891. 24.
1.
l
1
Jnhalt: 1. Handels= und Gewerbe-Wesen: Vorläufige 4
Nichtanwendung des Zolltarifs zum Handelsvertrag mit
. Zoll- und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande
der Türkei in Bezug auf die Einfuhr nach derselben oder den Befugnissen der Zuckersteuerstellen .144
Seite 111 5. Marine und Schiffahrt: Befugniß der Mitglieder deutscher
2. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Exequatur-Ertheilung Seglervereine zur Führung von Segel-Lustfahrzeugen 144
141 v * a3
3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 6. Polizet-Wesen: Ausweisung von Auslindern aus dem
Mai 1999 142 9 gele„2
1. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Süerkanntmuchung.
S
In Gemäßheit der Nr. 1 des Vollziehungsprotokolls zu dem Freundschafts-, Handels= und Schiffahrts=
vertrage zwischen dem Reich und der Türkei vom 26. August 1890 (Reichs-Gesetzblatt 1891 Nr. 17)
kommt der eine Anlage des Vertrages bildende Zolltarif für die Einfuhr nach der Türkei bis auf weiteres
nicht zur Anwendung.
Berlin, den 23. Mai 1891.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Marschall.
2. Kon sulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 6
den Kaufmann Hans Lindahl Falck in Stavanger (Norwegens zum Konful
und
den Schiffsmakler Louis Schalk in Ternenzen (Niederlandes zum Vize-Konsul daselbst
zu ernennen geruht.
Dem zum rumänischen General-Konsul mit dem Amtssitze in Frankfurt a. M. ernannten bisherigen
rumänischen Konsul O. Puls dasein ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
28