Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
Bemerkungen. 
  
4. Hessische Ludwigs-Eisenbahn für die 
Lampertheim — badische 
Strecken 
Grenze gegen Mannheim 
Biblis—preußische Grenze gegen 
u., Lampertheim— 
Worms, Erbach—badische Grenze 
Frankfurt a. 
und 
gegen Eberbach und Babenhausen— 
preußische Grenze gegen Hanau. 
5. Mannheim — Weinheimer Eisen- 
bahn. 
Reinheim - Reichelsheimer 
und 
Osthofen-Westhofener Eisenbahn. 
7. Sprendlingen — Wöllsteiner Eisen- 
bahn. 
8. Worms-Offsteiner Eisenbahn. 
  
Stationsdiener, Bahnwärter,“ 
Weichenwärter,“ Stations- 
aufseher, Magazinauf- 
seher, Lademeister, Telegra- 
phisten,““ Billet= und Ge- 
päckexpedienten,““ Güter- 
expedienten bezw. Gehül- 
fen ““ Stationsverwalter 
II. und III. Klasse,'“ Sta- 
tionsassistenten,“ Sta- 
tionsgehülfen bezw. Diur- 
nisten,“ Zugführer, Kon- 
dukteure, Wagemwärter, 
Wagenaufseher, Bremser. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
Stationsassistent, Stations- 
aufseher, Zugführer, 
Schaffner, Weichenwärter, 
Bahnwärter. 
Stationsaufseher, Schaffner, 
Weichenwärter, Bahn- 
wärter. 
Stationsassistent, Stations- 
aufseher, Zugführer, 
Schaffner, Weichenwärter, 
Bahnwärter. 
  
Eine Alters- 
grenze ist für 
die hessischen 
Strecken nicht 
festgesetzt. 
40 Jahre. 
40 
40 
Bis zum noch 
nicht zurückge- 
legten 40. Le- 
bensjahre. 
Verwaltungsrath der Hessi- 
schen Ludwigs-Eisenbahn- 
gesellschaft zu Mainz. 
Bau= und Betriebsverwaltung 
Herrmann Bachstein zu 
Darmstadt. 
Bau= und Betriebsverwaltung 
der hessischen Nebenbahnen 
im Privatbetriebe zu Darm. 
stadt. 
Despgleichen. 
Desgleichen. 
  
  
*) Die Bahn- 
und Weichen- 
wärter finden 
nur dann Berück- 
sichtigung, wenn 
sie längere Zeit 
bei der Unter- 
haltung und Er- 
neuerung des 
Oberbaues, so- 
wie im Bahn- 
bewachungs-- und 
Signaldienst ei- 
ner im Betriebe 
befindlichen Bahn 
thatig oder beim 
Eisenbahn-Neu- 
bau beschäftigt 
gewesen sind. 
*“) Zur Erlangung 
der mit be-. 
zeichneten Stel- 
len ist eine Prü- 
fung erforder- 
lich; diese Stel- 
len werden nur 
gr Hälfte mit 
Militäranwär- 
tern besetzt. 
Die Wagen- 
wärter- und 
Wagenauf- 
seher. Stellen 
sind den mit tech- 
nischer Vorbil- 
dung versehenen 
Militäranwär- 
tern vorbehalten. 
Bei der Be- 
setzung sind die 
für den Staats- 
eisenbahndienst 
in dieser Be- 
ziehung Fültigen 
Vorschriften zur 
Anwendung zu 
bringen.
	        
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