Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt I. zu Dorsten im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münster die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über Kokosgarn für die Firma Stevens & Schürholz zu Hochfeld; 
dem Hauptsteueramt zu Burg die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleit- 
scheinen I über Mineralöl und · 
dem Steueramt J. zu Glatz im Bezirk des Hauptzollamts zu Mittelwalde die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen 1 über unbearbeitete Tabackblätter für das Privatkreditlager des Cigarren- 
fabrikanten Hünerfeld zu Glatz. 
Die bisher selbständige Zuckersteuerstelle zu Aschersleben im Bezirk des Hauptsteueramts zu 
Halberstadt ist mit dem Steueramt l. zu Aschersleben verbunden worden. Dieselbe ist nur noch für die 
Zuckerfabrik zu Aschersleben zuständig. Für die bisher der Zuckersteuerstelle zu Aschersleben zugewiesene 
Zuckerfabrik zu Königsauo ist ferner die Zuckersteuerstelle zu Ermsleben zuständig. *. . 
Die dem Steueramt ll. zu Eutin im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt i. H. beigelegte 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 sowie von Begleitzetteln über das für den Mühlenbesitzer 
W. Hahn zu Neumühle eingehende ausländische Getreide ist zurückgezogen worden. 
Das Steueramt II. zu Stuhm im Bezirk des Hauptsteueramts zu Elbing ist aufgehoben worden. 
Die Nebenzollämter II. zu Neu-Zielun im Bezirk des Hauptzollamts zu Strasburg in W.-Pr. 
und zu Leibitsch im Bezirk des Hauptzollamts zu Thorn sind in Nebenzollämter I., die Steucrämter Il. 
zu Briesen im Bezirk des Hauptzollamts zu Strasburg in W.-Pr. und zu Märk. Friedland und 
Zempelburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Deutsch-Krone in Steuerämter I., sowie das Steuer- 
amt I. zu Bischofswerder im Bezirk des Hauptzollamts zu Strasburg in W.-Pr. in ein Steueramt Il. 
umgewandelt worden. 
Im Königreich Bayern. 
Das Nebenzollamt Zweibrücken im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau ist zur Erledigung 
von Begleitscheinen 1 über Reisegeräth ermächtigt worden. 
Im Königreich Sachsen. v 
Das Nebenzollamt I. zu Schöna im Bezirk des Hauptzollamts zu Schandau ist zur Erledigung 
von Begleitscheinen 1 über solche Durchgangsgüter ermächtigt worden, welche für die in Herrnskretschen 
gelegene Filiale der Dresdener Nähmaschinenzwirnfabrik bestimmt sind. 
Im Herzogthum Anhalt. 1 
Dem Steueramt zu Cöthen ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über Taback- 
blätter beigelegt worden. 
 
	        
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