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Central- Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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XIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Februar 1891. Nr.. 6.
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbe-Wesen: Kündigung 2. Militär-Wesen: Abänderung des Verzeichnisses der Civil=
der Handelsverträge mit der Schweiz bezw. mit Spanien; vorsitzenden der Ersatzkommissionen .. . . 30
— Abänderung des Verzeichnisses der in Preußen auf 3. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilunng 31
Grund des Gesetzes zur Abwehr der Reblauskrankheit 4. polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
gebildeten Weinbaubezirke ... Seite 29 Reichsgebiet .......... 32
1. Handels= und Gewerbe = Wesen.
Der Handelsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz vom 23. Mai 1881 (Reichs-Gesetzbl. S. 155)
nebst dem Zusatzvertrage vom 11. November 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 303) ist am 30. Jannar d. J.
von deutscher Seite gekündigt worden.
In Folge dieser Kündigung treten die bezeichneten Verträge am 1. Februar 1892 außer Kraft.
Der Handels= und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Spanien vom 12. Juli 1883 (Reichs-
Gesetzbl. S. 307) ist am 26. Januar d. J. von der Königlich spanischen Regierung gekündigt worden.
In Folge dieser Kündigung und auf Grund des am 28. August 1886 wegen Verlängerung des
bezeichneten Vertrages geschlossenen Abkommens tritt derselbe nebst dem Zusatzvertrage vom 10. Mai 1885
(Reichs-Gesetzbl. S. 247) am 1. Februar 1892 außer Kraft.